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Aktuell Demokratie

Warum darf der Rechtsextremist Höcke in die Reutlinger Wittumhalle?

Eine Mutter und Elternbeirätin hat Fragen zur geplanten Veranstaltung mit dem Rechtsextremisten Björn Höcke in der Wittumhalle. Die Stadtverwaltung beschreibt die Rechtslage und das Verfahren.

Björn Höcke, der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, beim Landesparteitag der AFD in Frankfurt am Main. Foto:
Björn Höcke, der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag. Er wurde mehrfach vor Gericht verurteilt, weil er eine verbotene Naziparole verwendet hat. Foto: Bernd Settnik
Björn Höcke, der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag. Er wurde mehrfach vor Gericht verurteilt, weil er eine verbotene Naziparole verwendet hat.
Foto: Bernd Settnik

REUTLINGEN. Ausgerechnet jene populistische und in Teilen als gesichert rechtsextrem geltende Partei, die immer behauptet, in Deutschland gebe es keine Meinungsfreiheit, profitiert genau davon sowie von dem demokratischen Grundgesetz. Auf besorgte Nachfrage von Elternvertretern des Rommelsbacher HAP-Grieshaber-Gymnasiums, wieso denn in der Wittumhalle der Schule eine Veranstaltung der AfD mit dem immer wieder wegen Naziparolen verurteilten Björn Höcke geplant werden darf, beschreibt die Stadtverwaltung die Rechtslage und das Verfahren.

»Mir ist bewusst, dass die Stadt Parteien gleichbehandeln muss, solange sie nicht verboten sind«, schreibt Stefanie Bartos-Scott, Mutter und Elternbeirätin am HAP-Grieshaber-Gymnasium, in einem vom GEA in seiner Montagsausgabe abgedruckten Leserbrief, aber die Stadt sei ihrer Meinung nach nicht verpflichtet, jeden Raum zu vergeben. »Die Wittumhalle ist Teil eines Schulstandorts. Schulnahe Räume unterliegen besonderen Schutzanforderungen, weil sie dem Bildungsauftrag und dem Schulfrieden gerecht werden müssen«, betont Bartos-Scott.

Grundsatz der Gleichbehandlung

Den gesetzlichen Rahmen beschreibt auf GEA-Anfrage Sabine Külschbach, Leiterin der Pressestelle der Stadt Reutlingen. Grundsätzlich seien eine »Stadtverwaltung und deren Mitarbeitende zur Neutralität verpflichtet«. Dieses Neutralitätsgebot beinhaltet unter anderem, »öffentliche Veranstaltungsräume für alle Parteien (die nicht verboten sind) in Wahlkampfzeiten im Sinne der politischen Willensbildung und unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Grundgesetz sowie des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Chancengleichheit der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes zur Verfügung zu stellen«. Solange die rechte Partei nicht offiziell verboten ist, müssten öffentliche Verwaltungen und Amtsträger diese Partei gleich behandeln – wie alle anderen. Stadt- und Bezirksverwaltung hätten hier keinerlei Spielräume.

In der Wittumhalle finden die unterschiedlichsten Veranstaltungen statt. Im Archivbild der Aufbau zu einer Boxveranstaltung.
In der Wittumhalle finden die unterschiedlichsten Veranstaltungen statt. Im Archivbild der Aufbau zu einer Boxveranstaltung. Foto: Eky Eibner
In der Wittumhalle finden die unterschiedlichsten Veranstaltungen statt. Im Archivbild der Aufbau zu einer Boxveranstaltung.
Foto: Eky Eibner

»Die einzige Möglichkeit, die wir als Stadt hätten, eine solche Vermietung zu verhindern, wäre ein grundsätzlicher und umfassender Ausschluss der Vermietung von Veranstaltungsräumen für alle Parteien, Wählervereinigungen und sonstige, politisch tätige Gruppen in unserem Stadtgebiet«, schreibt Külschbach. Diesen Weg wolle die Stadtverwaltung bewusst nicht einschlagen, »da wir als demokratisch verfasste Kommune die politische Willensbildung nicht unterbinden wollen, denn dies schadet, nach unserer Überzeugung, letztlich der Demokratie.«

Schulbetrieb nicht beeinträchtigt

Auch wenn in der Wittumhalle viele schulische Veranstaltungen stattfinden, sei sie keine Halle ausschließlich für die Schulgemeinschaft. Sie ist laut Stadtverwaltung bewusst als Mehrzweckhalle errichtet worden und steht allen Vereinen und Gruppierungen, sowie den politischen Parteien zur Verfügung. »Da die Veranstaltung in der Wittumhalle an einem Samstag stattfinden wird, ergeben sich keine Berührungspunkte zum regulären Schulbetrieb«, so Külschbach.

Die von Stefanie Bartos-Scott gestellte Frage, welche städtischen Räume geprüft wurden, habe sich so nicht gestellt. »Die Partei hat die Wittumhalle angefragt. Da die zu diesem Zeitpunkt frei war, haben sie sie auch bekommen«, sagt Külschbach. Weswegen auch nicht nach Alternativen gesucht wurde. Vermutlich hätten die Veranstalter die Räumlichkeit ausgesucht, weil sie nach der Stadthalle die größte Halle mit reichlich Parkplätzen drumherum ist. (GEA)