REUTLINGEN. Das Abfeuern von Böllern und Raketen in der Silvesternacht ist in der Altstadt von Reutlingen untersagt. Mit dieser Maßnahme sollen historische Gebäude wie die Marienkirche, der Spitalhof, das List-Gymnasium, das Tübinger Tor, das Gartentor, das Naturkundemuseum sowie die Fachwerkzeile Oberamteistraße vor möglichen Schäden geschützt werden. Nach den Vorfällen in der Silvesternacht 2023 wurde auch in diesem Jahr eine Allgemeinverfügung erlassen, die Feuerwerkskörper der Kategorie F2 am 31. Dezember (Silvester) und 1. Januar (Neujahr) verbietet.
Gebäude in Reutlingen brannte
Durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk geriet in den frühen Morgenstunden am 1. Januar 2023 an der Ecke Hofstattstraße/Wilhelmstraße ein Gebäude in Brand. Das Feuer breitete sich über Verpackungskartons schnell aus und zog benachbarte Gebäude in Mitleidenschaft. Weil die Reutlinger Feuerwehr zur Sicherung der historischen Fachwerkzeile in der Oberamteistraße Kräfte in der Altstadt stationiert hatte, traf sie unmittelbar nach der Alarmierung am Brandort ein und konnte somit eine weitere Ausbreitung des Feuers erfolgreich verhindern. Dieser Vorfall zeigt die gesteigerte Gefahr und das potenziell erhebliche Schadensausmaß im Falle eines Brandes in der eng bebauten Altstadt auf.
Silvesterraketen bergen aufgrund ihrer langen Brenndauer und der extremen Temperaturen von bis zu 2000 Grad Celsius insbesondere in der anfälligen Altstadt das Risiko von Bränden. Die Fachwerkhäuser und sonstigen historisch wertvollen Gebäude sind daher einer erhöhten Brandgefahr durch Silvesterfeuerwerk ausgesetzt. Der vermehrt leichtfertige Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere der Kategorie F2, birgt aber nicht nur eine erhebliche Gefahr für die historische Bausubstanz, sondern auch für Menschen. Aus angetrunkenem Übermut kommt es immer häufiger zu gefährlichen Situationen in der Silvesternacht.
Das Gebiet, in dem das Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt ist, wird begrenzt durch folgende Straßen: Eberhardstraße, Karlstraße, Karlsplatz, Gartenstraße, Burgplatz, Albtorplatz, Lederstraße und Willy-Brandt-Platz.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass seit dem 1. Oktober 2009 deutschlandweit ein Verbot für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern oder anderen Anlagen wie zum Beispiel Tankstellen besteht.
Zufahrt zur Achalm an Silvester gesperrt
Wer zum Jahreswechsel von den Naherholungsgebieten Scheibengipfel, Achalm und Georgenberg aus über die Stadt blicken möchte, sollte besser zu Fuß gehen. Um Verkehrsbehinderungen und Staus vorzubeugen, wird das Achalmer Sträßle auf Höhe der Richard-Wagner-Straße am Mittwoch, 31. Dezember, ab ca. 22 Uhr gesperrt. In den vergangenen Jahren kam es hier immer wieder zu erheblichen Engpässen, die im Notfall das Durchkommen von Feuerwehr, Rettungsfahrzeugen oder Einsatzfahrzeugen der FairEnergie zu den Wasserhochbehältern sowie zum Hotel und Restaurant Achalm stark erschwert hätten. Am Neujahrstag wird die Sperrung gegen 1 Uhr wieder aufgehoben.
Feuerwerk auch in Tübingen verboten
Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien an Silvester haben auch in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen. Wie in den Vorjahren gilt ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Auch in der Calwerstraße im Bereich der Kliniken dürfen keine Feuerwerkskörper abgeschossen werden. Verboten sind am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 sämtliche Feuerwerkskörper der Kategorie 2 / F 2 (Klasse II), die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden.
Die Sperrzone umfasst die historische Altstadt innerhalb folgender Grenzen: Belthlestraße, Schloßbergstaffel, Schänzle, Alleenbrücke und Derendinger Allee im Westen, Kelternstraße und Am Stadtgraben im Norden, Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhardsbrücke und Karlstraße im Osten sowie die Uhlandstraße im Süden, einschließlich der jeweiligen Straßenflächen. Auch auf der Platanenallee ist kein Feuerwerk erlaubt.
Über das Verbot und die Verbotszone informiert ein Faltblatt der Stadtverwaltung. Es liegt in Gaststätten, Verkaufsstellen von Feuerwerkskörpern und an vielen weiteren Stellen in der Altstadt aus und kann auf der städtischen Internetseite abgerufen werden. Am Mittwoch, 31. Dezember 2025, weisen 14 Schilder an allen Eingängen der Altstadt auf das Verbot hin. In der Silvesternacht kontrollieren Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt verstärkt. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Das Feuerwerksverbot für die Tübinger Altstadt gilt seit dem Jahreswechsel 2009/2010. Ein Jahr zuvor hatte der Brand eines Fachwerkhauses am Marktplatz einen Schaden in Millionenhöhe verursacht. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist bereits seit 2009 bundesweit in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. (eg)

