Logo
Aktuell Justiz

Oberlandesgericht: B-27-Blitzer blitzen ganz korrekt

Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet: Reutlinger Verfahren in Sachen B 27-Blitzer ist nicht zu beanstanden

Im April wurden die Blitzer von Walddorfhäslach bundesweit noch bekannter. Ein Fernseh-Team filmte und das Pro7-Magazin "Galilie
Im April wurden die Blitzer von Walddorfhäslach bundesweit noch bekannter. Ein Fernseh-Team filmte und das Pro7-Magazin »Galilieo« berichtete über die »erfolgreichsten Tempomessanlagen« Deutschlands. FOTO: RITTGEROTH
Im April wurden die Blitzer von Walddorfhäslach bundesweit noch bekannter. Ein Fernseh-Team filmte und das Pro7-Magazin »Galilieo« berichtete über die »erfolgreichsten Tempomessanlagen« Deutschlands. FOTO: RITTGEROTH

REUTLINGEN/WALDDORFHÄSLACH. Das Oberlandesgericht in Stuttgart hat jetzt eine Entscheidung getroffen, die rund um die Walddorfhäslacher Blitzeranlagen auf der Bundesstraße 27 von Bedeutung sein dürfte. So haben die Stuttgarter Richter erstmals eine Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Reutlingen in Sachen Tempoverstoß verworfen.

Auch einen Beweisantrag gegen das entsprechende Reutlinger Urteil lehnte das Oberlandesgericht in der Landeshauptstadt ab.

Ein 46-jähriger Autofahrer aus Reutlingen war von den mittlerweile bundesweit bekannten Blitzersäulen auf der B 27 mit zu hohem Tempo erwischt worden. Gegen den Bußgeldbescheid von 70 Euro legte der Mann anschließend Einspruch ein. Das Verfahren landete beim Amtsgericht Reutlingen, die Richter wiederum urteilten: Der Bußgeldbescheid ist völlig rechtens und auch die Blitzeranlage versieht ihre automatische Arbeit rechtskonform.

Auch dagegen ging der Autofahrer vor und das Verfahren landete bei der höheren Gerichtsinstanz, eben dem Oberlandesgericht Stuttgart. Das hat aber jetzt entschieden: Sowohl das Verfahren beim Amtsgericht Reutlingen ist nicht zu beanstanden, ebenso wenig wie die Messtechnik der beiden Blitzersäulen bei Walddorfhäslach.

Richter am Amtsgericht in Reutlingen zeigten sich nach der Entscheidung aus Stuttgart erleichtert. Es sei ein Zeichen, dass in Reutlingen rechtskonform geurteilt wurde. Obendrein sei damit klargestellt, dass das Messverfahren der beiden Traffistars S350 nicht zu beanstanden ist und keine Gutachten von Sachverständigen notwendig sind. Die beiden Blitzer hatten zuletzt weit über 250.000 Tempoverstöße festgestellt und waren deshalb immer wieder – auch bundesweit – in den Schlagzeilen. (GEA)