Logo
Aktuell Landesverordnung

Wie die neuen Regeln in Reutlingen kontrolliert und sanktioniert werden

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser: Gemeinsam mit der Polizei überprüft das Ordnungsamt, ob die neuen Vorgaben gegen die Ausbreitung des Coronavirus eingehalten werden. Die Frage, wie Verstöße sanktioniert werden, stellt eine Herausforderung dar.

Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes präsentierten die neue Uniform.  FOTO: TRINKHAUS
Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes.
Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes.

REUTLINGEN. Was wir dürfen und was nicht, dafür gelten seit heute in Baden-Württemberg und damit auch in Reutlingen wieder neue Regeln. Die Bundeskanzlerin hatte sich zusammen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag darauf geeinigt, die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu verschärfen. 

Ob die Bürger sich an die neuen Vorgaben halten, kontrolliert in Reutlingen die Polizei zusammen mit dem Ordnungsamt, sagt Albert Keppler, der Leiter des Ordnungsamtes. Die Zuständigkeiten sind klar verteilt: Die Polizei überprüft Treffpunkte in der Innenstadt wie Pomologie, ZOB, Volkspark oder Bahnhof - das Ordnungsamt kontrolliert beliebte Orte in den Bezirksgemeinden inklusive Orschel-Hagen und Hohbuch, so Keppler. Vier bis zehn seiner Mitarbeiter sind für diese Aufgabe täglich in Zweierteams unterwegs. Die Polizei erledigt die Kontrollen im Rahmen des normalen Streifendiensts, sagt Pressesprecherin Andrea Kopp. Aktuell sei man verstärkt präsent, auch mit Unterstützung durch Kräfte der Bereitschaftspolizei.

Da sich laut Keppler »fast täglich elementare Rechte ändern« und »Bürger Mühe haben, mit den neuen Verordnungen Schritt zu halten«, würden Verstöße nicht gleich am ersten Tag nach Bekanntwerden neuer Regeln sanktioniert. Wer beispielsweise heute noch zu dritt unterwegs war, wurde freundlich darauf hingewiesen, dass das nicht mehr erlaubt ist. Jeder, der so einen Hinweis bekommt, werde notiert, so Keppler. Durchgreifen würden seine Mitarbeiter erst vom zweiten oder dritten Tag an. Sanktionen drohen vor allem dann, wenn »erkennbar ist, dass es sich bei einem Verstoß um Vorsatz handelt.«

Wie tief Bürger bei Vergehen gegen die neuen Maßnahmen der Landesregierung in die Tasche greifen müssen, ist aktuell noch unklar. »Eine verbindliche Regelung gibt es da noch nicht, weil diese Verordnungen allesamt neu sind und wir auch auf keine Vergleichsfälle zurückgreifen können«, sagt der Ordnungsamtsleiter. Ein Bußgeld sei im Zusammenhang mit der Corona-Krise bislang noch nicht verhängt worden. Klar ist aktuell nur: Wer sich weigert, sich auszuweisen, kann mit 40 Euro belangt werden, für alle anderen Verstöße gegen die neue Verordnung hat die Behörde einen Spielraum zwischen null und 25.000 Euro. Wie dieser im Einzelfall ausgeschöpft wird, entscheidet die Bußgeldabteilung des Amts für öffentliche Ordnung. Wichtig sei am Ende, dass alle gleich behandelt werden, so Keppler. (GEA)