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Wann gibt's Strafzettel beim Elektroauto-Laden in Reutlingen?

An den mehr als 100 E-Ladepunkten in Reutlingen können E-Autofahrer ihr Gefährt aufladen, ohne für die Dauer des Ladevorgangs Parkgebühren zu bezahlen. Warum es in manchen Fällen doch mal ein Knöllchen geben kann.

Die Beschilderung ist auch in der Reutlinger Kaiserstraße eindeutig: Elektroautos dürfen hier stehen und laden. Die Parkscheibe
Die Beschilderung ist auch in der Reutlinger Kaiserstraße eindeutig: Elektroautos dürfen hier stehen und laden. Die Parkscheibe muss sichtbar sein, und dann geht das bis zu vier Stunden. Foto: Ralf Rittgeroth
Die Beschilderung ist auch in der Reutlinger Kaiserstraße eindeutig: Elektroautos dürfen hier stehen und laden. Die Parkscheibe muss sichtbar sein, und dann geht das bis zu vier Stunden.
Foto: Ralf Rittgeroth

REUTLINGEN. Ein GEA-Leser kann es nicht verstehen. Der leidenschaftliche E-Mobilist hatte sein Elektroauto an einer Ladestation der Stadtwerke geladen und trotzdem einen Strafzettel fürs Falschparken von der Stadt bekommen. Dabei stehen an den Reutlinger Elektro-Ladestationen Hinweisschilder, die besagen, dass Autos für die Dauer des Ladevorgangs dort stehen dürfen.

»Ich lade regelmäßig mein E-Auto an den öffentlichen Ladestationen der FairEnergie und habe diesen so bestimmt schon gute Umsätze im vierstelligen Bereich beschert«, so der GEA-Leser. Doch beim letzten Mal Stromaufladen klemmte ein Strafzettel hinter seinem Scheibenwischer. »Jetzt werde ich gebeten, noch 20 Euro Strafgebühr zu bezahlen«, ärgert er sich mit Blick auf die Höhe des Strafzettels. Es sei doch erlaubt, für die Dauer des Ladevorgangs auf dem E-Ladeparkplatz zu stehen. Außerdem könne doch jeder sehen, dass der Ladevorgang läuft. »Sogar wie lange der Vorgang schon läuft. Das zeigt auch das Display des Ladepunktes an«, argumentiert er. Nur: Er hatte vergessen, die Parkscheibe sichtbar hinter der Autoscheibe zu platzieren. Prompt stellte der städtische Ordnungsdienst ein Knöllchen über 20 Euro aus.

»Gleiche Vorgaben für alle Typen von Ladesäulen und auch für alle Fahrer«

Albert Keppler, Chef des Reutlinger Ordnungsamtes, zeigt Verständnis für den Ärger über den Strafzettel. Er weist aber im Gespräch mit dem GEA darauf hin, dass für alle Ladestationen und deren Parkflächen in der Stadt einheitliche Regelungen getroffen werden mussten. »Es gibt unterschiedliche Ladepunkte und nicht bei allen wird die Ladezeit im Display angezeigt. Die einheitliche Regelung mit der Parkscheibe schafft somit gleiche Vorgaben für alle Typen von Ladesäulen und auch für alle Fahrer.«

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Die Vier-Stunden-Regelung schaffe auch ein gewisses Maß an Gerechtigkeit, so Keppler. Denn andere E-Mobilisten sollten nach einer gewissen Zeit auch die Gelegenheit bekommen, ihr Fahrzeug aufzuladen. Ein langes Dauerladen werde so verhindert. »Die Parkscheibe sorgt so für einen gewissen Umschlag auf den Parkflächen. Es ist zudem eine Regelung, die nicht nur in Reutlingen, sondern auch in vielen anderen Städten der Region gilt«, erklärt der Ordnungsamtschef. 20 Euro seien zudem am unteren Rand des Bußgeldkatalogs angesiedelt.

»Beim ersten Mal müssen die Ertappten die 20 Euro nicht zahlen«

Teurer wird es laut Keppler dagegen, wenn Autos mit Verbrennertechnik auf den E-Ladeparkplätzen stehen: »Das gilt dann als Behinderung und kostet in Reutlingen mindestens 55 Euro. Außerdem lassen wir solche Autos konsequent abschleppen und dann wird's richtig teuer.« Das koste den Parksünder dann mindestens 250 Euro.

Einen kulanten Tipp für alle vergesslichen E-Mobilisten, die beim Aufladen versäumen, ihre Parkscheibe einzustellen und zu präsentieren, hat Keppler dann doch noch: »Beim ersten Mal müssen die Ertappten die 20 Euro nicht zahlen. Einfach kurz an die Stadt wenden und dann sehen wir von dem ersten Bußgeld ab.« Ab dem zweiten Mal gelte dann: Ohne Parkscheibe kann's einen Strafzettel geben. (GEA)