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Aktuell Leserfrage

Dürfen Reutlinger beim Bäumefällen Igel im Winterschlaf stören?

Ab Oktober halten Igel bis ins Frühjahr Winterschlaf. In dieser Zeit werden aber auch viele Garten- und Baumfällarbeiten verrichtet. Ein GEA-Leser fragt: Darf man das, wenn dadurch Igel aus ihrem Winterschlaf aufwachen?

Ab Oktober werden viele Bäume gefällt. Wie sehr darf das Igel stören?
Ab Oktober werden viele Bäume gefällt. Wie sehr darf das Igel stören? Foto: Andreas Stephan
Ab Oktober werden viele Bäume gefällt. Wie sehr darf das Igel stören?
Foto: Andreas Stephan

REUTLINGEN. Jedes Jahr das gleiche Bild: Sobald die Vogelschutzzeit endet, wird in vielen Gärten, aber auch auf öffentlichen Flächen Hand an Bäume, Sträucher und Hecken angelegt. Vielerorts werden sie gestutzt oder gefällt. Grünpflege muss sein. Allerdings muss man dabei immer ein Auge auf die tierischen Bewohner haben. Ein GEA-Leser fragte jetzt: Darf man einen Baum fällen, wenn man dadurch Igel aus ihrem Winterschlaf reißt?

Igel sind beliebte Tiere. Mit ihrer süßen Stupsnase, den kleinen Kulleraugen und ihrer Scheu erweichen sie die Herzen der Menschen. Die stacheligen Insektenfresser sind aber mehr als nur putzige Gartenbewohner. Sie sind nützliche Schädlingsbekämpfer und fressen Käfer, Egerlinge, Raupen und Würmer, die Gärtnern oft Kopfzerbrechen bereiten. Nahrungsmangel, Klimawandel und Gefährdung durch Mähroboter lassen aber ihre Population stetig sinken. Umso wichtiger ist ihre Erholungsphase. Ungefähr ab Oktober bereiten sie sich auf ihren Winterschlaf vor, der sie dann bis in den Februar vor der kalten Jahreszeit schützt.

Hohe Geldbußen drohen, wenn man einem Tier schadet

Im Oktober werden Garten- und Landschaftsarbeiten aber intensiviert. Doch hier ist Vorsicht geboten. Denn nach wie vor muss immer beachtet werden, ob Tiere zu Schaden kommen. Kontrollen gibt es zwar nicht, allerdings kann es teuer werden, wenn doch ein Tier zu Schaden kommt (und es bemerkt wird). Geldbußen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro seien möglich, wie die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landratsamts Reutlingen auf GEA-Anfrage mitteilt. Die tatsächliche Höhe des Bußgeldes richte sich nach dem Bußgeldkatalog. »Dabei wird die Schwere des Verstoßes als entscheidender Faktor berücksichtigt.«

Hohe Strafen also, wenn man Tiere verletzt oder tötet. Und wenn man sie aus dem Winterschlaf reißt? Die UNB sagt: »Es wird grundsätzlich empfohlen, dass Tiere, die im Winterschlaf sind, nicht gestört werden sollten. Ein Aufwecken aus dem Winterschlaf kann für das Tier sehr belastend sein und seine Überlebenschancen beeinträchtigen, insbesondere wenn es in einer Zeit geschieht, in der keine Nahrungsressourcen verfügbar sind.«

Der Igel ist ein besonders geschütztes Tier

Es gilt jedoch zu unterscheiden: Es gibt streng geschützte und besonders geschützte Tierarten. Unter die streng geschützten Tierarten fallen beispielsweise der Wolf, der Feldhamster, der Fischotter, aber auch die meisten Greifvögel und Eulen. Für die Arten gilt ein Zugriffsverbot. Das bedeutet, dass sie während »Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten« nicht gestört werden dürfen, wie es im Gesetzestext heißt.

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Besonders geschützte Tierarten sind zum Beispiel alle europäischen Vogelarten, Nagetiere wie das Eichhörnchen oder Siebenschläfer, auch Insektenfresser wie der Maulwurf - oder der Igel. Für sie gelten weniger strenge Regeln: »Es gibt keine rechtlichen Einschränkungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz, den Igel während seiner Ruhephase aufzuwecken«, sagt die UNB. (GEA)