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Was dürfen Begleitpersonen in Reutlinger Schwimmkursen?

Eltern, die ihre Kinder zu Schwimmkursen in Reutlinger Bädern begleiten, zahlen seit Jahresbeginn 1,50 Euro Eintritt – doch was sie dafür dürfen, sorgt bei manchen für Ärger.

In den Reutlinger Bäder dürfen Begleitpersonen nicht mehr ohne weiteres mit in die Schwimmkurse.
In den Reutlinger Bäder dürfen Begleitpersonen nicht mehr ohne weiteres mit in die Schwimmkurse. Foto: Arne Dedert/dpa
In den Reutlinger Bäder dürfen Begleitpersonen nicht mehr ohne weiteres mit in die Schwimmkurse.
Foto: Arne Dedert/dpa

REUTLINGEN. Seit Anfang des Jahres zahlen Eltern, die ihre Kinder zu Schwimmkursen in die Reutlinger Bäder begleiten, 1,50 Euro Eintritt. Schon Anfang 2024 hatte Bäder-Chef Necdet Mantar im GEA erklärt, warum diese Regelung nötig wurde: Immer mehr Erwachsene seien ohne Ticket mit unter die Dusche gegangen oder sogar ins Becken gestiegen. Doch was dürfen Begleitpersonen mit der neuen Eintrittsregelung eigentlich? Mit dieser Frage wandte sich nun eine Leserin an den GEA.

Die Mutter besucht mit ihrem Sohn einen Wassergewöhnungskurs im Achalmbad. Wie vorgesehen, kaufte sie eine vergünstigte 10er-Karte – darin enthalten drei Euro pro Termin für das Kind und 1,50 Euro für sie. Dass sie ihren Sohn während der Stunde im Wasser unterstützt und anschließend auch beim Duschen begleitet, war für sie selbstverständlich. Doch dann sei sie von einer Mitarbeiterin der Bäder in Anwesenheit anderer Eltern zurechtgewiesen worden: »Begleitpersonen dürfen nicht duschen.« Die Frau fühlte sich bloßgestellt. Sie war fest davon ausgegangen, mit ihrem Ticket alle sanitären Anlagen nutzen zu dürfen - also auch die Duschen. Jetzt zweifelt sie daran, ob sie weitere Kurse in Reutlingen buchen möchte.

Das Eintrittsgeld für die Begleitpersonen »beinhaltet selbstverständlich die Nutzung der Toiletten«, erklärt Klaus Leibfritz, Sprecher der Stadtwerke Reutlingen. Die Duschen hingegen seien ausgeschlossen. Würde man dies erlauben, müsste der Eintrittspreis höher angesetzt werden, da Strom-, Wasser- und Reinigungskosten sonst nicht gedeckt seien. Da die Duschen »aber nach unserer Erfahrung nur von relativ wenigen Begleitpersonen genutzt werden würden, müsste die Mehrheit der Begleitenden einen, im Vergleich zum jetzigen Angebot, höheren Preis bezahlen - ohne die damit in Verbindung stehende Leistung in Anspruch zu nehmen«. Nur bei Kindern mit besonderem Hilfsbedarf sei eine Duschbegleitung erlaubt.

Streitfrage Eintritt für Kleinkinder

Eine weitere Mutter meldete sich auch beim GEA. Sie besucht mit ihren drei Kindern regelmäßig Schwimmkurse und ärgert sich: »Plötzlich musste ich 1,50 Euro zahlen, ohne dass wir rechtzeitig informiert wurden.« Sie ist empört darüber, »dass ich jetzt auch noch Geld zahlen soll, damit ich meine Kinder vor und nach dem Schwimmkurs unterstützen kann«. Zudem bezahle sie seit eineinhalb Jahren für alle drei Kinder Eintritt – auch für das unter Sechsjährige, das nach regulärem Tarif eigentlich kostenlos ins Bad darf. »Pro Woche macht das 8,10 Euro allein für den Eintritt«, rechnet sie vor. Für sie sei das eine Belastung, die Kinder vom Schwimmenlernen abhalten könnte. Vor allem fragt sie sich, warum auch die Kleinsten diesen Eintritt bezahlen müssen.

»Hier liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde«, entgegnet Leibfritz. Die Kursgebühren gehen direkt an die privaten Schwimmschulen, die Stadtwerke profitieren davon nicht. Daher müssen die Stadtwerke »aus betriebswirtschaftlichen Gründen« bei Schwimmkursen auch von Kindern unter sechs Jahren den Kindertarif verlangen. »Alternativ könnten wir diesen Betrag auch den Schwimmschulen in Rechnung stellen«, sagt der Pressesprecher. Das würde aber wohl auf höhere Kursgebühren hinauslaufen und unter dem Strich nichts ändern, ist er überzeugt.

Die Stadtwerke verweisen zudem darauf, dass die Neuregelung nicht überraschend gekommen sei. Schon Anfang 2024 seien die Schwimmschulen schriftlich informiert und entsprechende Aushänge in den Bädern gemacht worden. Ende des Jahres habe es außerdem eine Besprechung mit den Anbietern der Schwimmkurse über die Einführung des Eintritts für Begleitpersonen ab 2025 gegeben. (GEA)

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