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Warum die Calisthenics-Anlage in Reutlingen immer noch zu ist

Calisthenics-Anlagen gelten als Sportstätte und bleiben daher zu.  FOTO: INHOFF
Calisthenics-Anlagen gelten als Sportstätte und bleiben daher zu. FOTO: INHOFF
Calisthenics-Anlagen gelten als Sportstätte und bleiben daher zu. FOTO: INHOFF

Fast alle öffentlichen Anlagen, die während des Lockdowns geschlossen waren, sind nun wieder offen. Spielplätze, Grünanlagen, der Skaterpark sind voller Menschen. Doch eine dunkle Wolke gibt es noch am Reutlinger Parkhimmel: »Die Calisthenics-Anlage ist immer noch zu«, beschwert sich der junge Anrufer, der eines Morgens am anderen Ende unseres Redaktionstelefons ist. »Warum ist der Skaterpark offen, der Calisthenics-Park aber nicht?«, fragt er. »Wir sind zehn Freunde und treffen uns zum Sportmachen dort.« Das ginge nun nicht mehr – wegen Corona.

Als der Anrufer auflegt, recherchieren wir nach. Ein Anruf beim Ordnungsamt bringt uns nicht weiter: Das Amt für Schulen, Jugend und Sport sei zuständig. Wieder ein Anruf. Dort heißt es, wir sollen uns doch wieder beim Ordnungsamt melden. Irgendwann ist dort Amtsleiter Albert Keppler am Hörer. Die Jagd nach dem Zuständigen ist beendet.

»Es ist gut, dass Sie uns ansprechen«, sagt Albert Keppler. Am nächsten Tag hätten sie eine Corona-Sitzung. Da würde dann über die Calisthenics-Anlage entschieden. Eigentlich sei für ihn nicht ersichtlich, warum die noch geschlossen bleiben sollte – das fand ja unser Anrufer auch. Der ist zunächst einmal ganz baff, als wir ihm Bescheid geben, dass die Stadt sich drum kümmert. Bedankt sich. Fall fast erledigt – so sieht es da aus.

Donnerstagmittag dann der Anruf von Keppler. Die Calisthenics-Anlage bleibt zu. Warum? Die Hintergründe sind, wie so oft in diesen Zeiten, streng mit der Coronaverordnung verbunden. Keppler wirkt bemüht, die Situation zu erklären. Die Stadt habe großes Interesse an der Öffnung– doch die Coronaverordnung sticht alles, auch guten Willen.

»In Paragraf 14 der Verordnung steht, dass öffentliche Sportanlagen so wie Fitnessstudios Hygieneauflagen einhalten müssen, ein Hygienekonzept vorzuweisen haben und bei ihnen eine Datenerhebung wie im Lokal durchgeführt werden muss«, sagt Keppler. Die Calisthenics-Anlage gelte als so eine öffentliche Sportanlage. »Hygienekonzept, Hygieneauflagen, das können wir einhalten, aber eine Datenerhebung?« Jeden Tag jemanden abstellen, der Name und Adresse der Freizeitsportler notiere? Das gehe nicht.

Bei dem Skaterpark sei das anders, erklärt Keppler: »Der gilt als Spielplatz und unterliegt so nicht der Regel.« Der Calisthenics-Park aber ist auf Fitness-übungen ausgelegt: An der Sportanlagen-Definition gibt es kein Rütteln.

Vielleicht aber würde eine Umwidmung helfen? Keppler muss verneinen. Das geht auch nicht. Bis die Coronaverordnung verändert wird, bleibt der Park daher zu. »Schade, aber kann man nicht ändern«, meint unser Anrufer. (GEA)