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Sicherheit während der Fasnet: Reutlinger Polizei gibt Tipps

Die Polizei intensiviert in der Faschingszeit die Kontrollen. Für Jugendliche unter 16 Jahren und für Autofahrer ist Alkohol tabu. Frauen wird zur Vorsicht geraten.

Fasnetsumzug in Reutlingen. Foto: Steffen Schanz
Fasnetsumzug in Reutlingen.
Foto: Steffen Schanz

REUTLINGEN. Die diesjährige Faschingssaison hat begonnen. Die ersten Veranstaltungen und Umzüge haben bereits stattgefunden oder stehen in den kommenden Tagen an. Das Feiern birgt aber auch Risiken. Besonders wenn Alkohol im Spiel ist, kann aus Spaß schnell bitterer Ernst werden: Schon kleine Mengen können zu Unfällen, Konflikten mit dem Gesetz oder zur Gefahr führen, Opfer oder Täter einer Straftat zu werden.

Damit die Faschingszeit unbeschwert bleibt, gibt die Polizei folgende Tipps: Hände weg von Alkohol oder Drogen vor der Teilnahme am Straßenverkehr. Bereits ab 0,3 Promille können rechtliche Konsequenzen drohen. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt ohne Ausnahme die Null-Promille-Grenze.

Sinnvoll sei es, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden und im Vorfeld festzulegen, wer nüchtern bleibt. Das Mitfahren in einem Auto mit einem alkoholisierten oder unter dem Einfluss anderer Drogen stehenden Fahrer kann lebensgefährlich sein.

Keine Faschingsbälle für Unter-16-Jährige

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ohne Begleitung keine Faschingsbälle besuchen und auch keinen Alkohol konsumieren. Für sie ist jeglicher Alkohol tabu. Zwischen 16 und 18 Jahren sind zwar Sekt, Wein oder Bier erlaubt, der Ausschank sowie das Spendieren von Schnaps oder anderen branntweinhaltigen Getränken – auch Mixgetränken und Alcopops – ist nur an Volljährige erlaubt.

Bei größeren Veranstaltungen und Umzügen werde die Polizei erhöhte Präsenz zeigen. Einen besonderen Schwerpunkt legen die polizeilichen Kontrollen auf das gesetzlich untersagte Mitführen von Messern bei öffentlichen Veranstaltungen. Personen können kontrolliert, befragt und durchsucht werden. Die Einsatzkräfte sind sowohl sichtbar in Uniform als auch in Zivil unterwegs. Neben dem Missbrauch von Alkohol und Drogen sowie dem Messerführungsverbot haben die Beamten auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, allgemeine Kriminalität und Terrorgefahren im Blick.

Vorsicht vor K.o.-Tropfen

Besonders Frauen sollten laut Polizei vorsichtig sein: K.o.-Tropfen können Symptome von übermäßigem Alkoholkonsum imitieren. Bei Verdacht, dass solche Mittel verabreicht wurden, sei eine ärztliche Untersuchung von Blut und Urin angeraten. Die Polizei empfiehlt, Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.

Die Polizei arbeitet eng mit den Kommunen und Veranstaltern zusammen, kann aber nicht überall präsent sein. Verdächtige Personen oder Handlungen sollten sofort gemeldet werden. Im Notfall ist die 110 zu wählen. (eg)