REUTLINGEN. Der zukünftige Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter macht der Stadt Reutlingen heute schon viel Arbeit. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch stufenweise, beginnend mit der Klassenstufe 1, umgesetzt. Jetzt hat Schulamtsleiter Uwe Weber dem Verwaltungs-, Kultur- und Sozial-Ausschuss des Gemeinderates in seinem dritten Zwischenbericht Auskunft über den Stand der Vorbereitungen gegeben.
Denn das bereits beschlossene Ganztagsfördergesetz (GaFöG) gibt allen Mädchen und Jungen von der ersten bis zur vierten Klasse das Recht auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Dies an fünf Tagen in der Woche sowie auch in den Ferien. »Wir fangen nicht bei null an, sondern bauen auf einem soliden Fundament auf«, verbreitet Weber einerseits Optimismus angesichts vorhandener Betreuungsstrukturen, macht die Räte aber auch auf eine Vielzahl von Fragen und Herausforderungen aufmerksam.
Noch offen sei die Deckung der laufenden Betriebskosten. Ungeklärt bleibe das Verhältnis zum Landkreis. Es habe bereits mehrere runde Tische mit den Fördervereinen zum Thema gegeben, die eine der wichtigen Säulen der Ganztagsbetreuung seien. Nunmehr müssten die konkreten Bedarfe festgestellt sowie passende Raumkonzepte entwickelt werden. »Wir werden vorhandene Räume nutzen müssen«, bereitet Weber schon jetzt auf Mehrfachbelegungen vor.
Eine Herausforderung sei es, Personal in einem leergefegten Arbeitsmarkt zu gewinnen und zu qualifizieren. Es fehlten auch Fachkräfte für die Integration von Kindern, die etwa Schwächen in Deutsch haben. Schließlich habe »das Land noch ganz viele Baustellen offen«. (GEA)