REUTLINGEN/TÜBINGEN. Geschafft: Nach mehr als einem halben Jahr Lockdown bekommen die Menschen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen pünktlich zum Pfingstwochenende ein Stück Normalität zurück. Darunter offene Restaurants, Kinos, Freibäder oder Hotels. Ausschlaggebend dafür ist die Sieben-Tage-Inzidenz, die in beiden Kreisen für fünf Tage den Schwellenwert 100 unterschritten hat. Damit dürfen laut Stufenplan, den die Landesregierung von Baden-Württemberg am 14. Mai vorgelegt hat, von Samstag an zahlreiche Bereiche mit Test- und Hygienekonzepten und Kontaktdokumentation öffnen. Zutritt haben nur Personen, die negativ getestet, vollständig geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind.
Was sich ändert
- Öffnung Einzelhandel (Click&Meet/1 Kunde pro 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept. 2 Kunden pro 40 m² ohne Voranmeldung mit Testkonzept.)
- Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze (Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen.)
- Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr (innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln)
- Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen
- Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, in Theatern, Kinos, Opern, etc. (außenbis 100 Personen)
- Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Zuschauern
- Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten (1 Person pro 20 m²)
- Öffnung von Archiven und Bibliotheken (1 Person pro 20 m²)
- Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich (1 Person pro 20 m²)
- Öffnung von Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²)
- Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen (10 Schüler, kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht)
- Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien wie Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih (bis 20 Personen)
- Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für Gruppen bis 20 Personen)
- Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen (1 Person pro 20 m²). Das Reutlinger Wellenfreibad im Markwasen wird aber erst am Samstag, 29. Mai, öffnen. Man sei startklar, heißt es auf Nachfrage aus der Stadtwerke-Pressestelle. Allerdings gebe es noch Klärungs- und Abstimmungsbedarf, wie mit Kontrollen im Hinblick aufs Thema getestet/geimpft/genesen umzugehen ist. Nicht gänzlich klar sei auch, ob es wieder Kontingentierung und Onlineanmeldung geben wird. Die Bäder müssen die offenen Fragen noch mit dem Land abklären. Voraussichtlich am heutigen Freitag soll es dann eine Presseinformationen zu den Modalitäten geben.
- Zulässigkeit von Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung
Keine Tests mehr für Friseurbesuch
Außerdem fällt die nächtliche Ausgangssperre weg und zwar in der Nacht auf Samstag um 0:01 Uhr. Zusätzlich werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind dann mit 2 Haushalten und maximal 5 Personen zulässig. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahren sowie Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt (gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten). Neu sind auch die Bedingungen für Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure. Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und für die Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligten medizinische Masken tragen. Terminbuchungen sind weiterhin Pflicht, ein tagesaktueller Schnelltest ist allerdings nur noch dann nötig, wenn das Tragen einer Maske nicht möglich ist, beispielsweise bei Rasuren. Weiter geschlossen bleibt das Prostitutionsgewerbe.
Wann werden die Lockerungen zurückgenommen?
Unklarheit herrschte in den Landratsämtern zunächst noch bei der Frage, wann die Lockerungen zurückgenommen werden. Laut Corona-Verordnung ist das der Fall, wenn die Inzidenz für drei Tage den Wert 100 übersteigt. Dagegen heißt es in der grafischen Aufbereitung des Stufenplans, dass Öffnungsschritte zurückgenommen werden, wenn die Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Die Pressestellen des Reutlinger und Tübinger Landratsamts meldeten schließlich: Der erste Öffnungsschritt wird zurückgenommen, wenn die Inzidenz den Wert 100 drei Tage lang übersteigt. Der zweite Öffnungschritt wird zurückgenommen, wenn die Inzidenz innerhalb von 14 Tagen gestiegen ist.
Wann kommen weitere Lockerungen?
Bleibt die Inzidenz ab dem 22. Mai für 14 Tage in Folge stabil unter 100, kämen weitere Lockerungen zum Tragen - unter anderem wären dann Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern möglich, auch dürften beispielsweise Fitnessstudios wieder öffnen. Sobald die Inzidenz an 5 Werktagen in Folge unter den Schwellenwert von 50 fällt, kann dann auch der Einzelhandel wieder regulär und ohne vorherige Testpflicht öffnen. Darüber hinaus werden im privaten Bereich die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert. (GEA)