TÜBINGEN. Unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie des versuchten Totschlags ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen jetzt gegen einen 49-jährigen Mann. Er soll zwei Polizeibeamte angegriffen und dabei so schwer verletzt haben, dass diese in einer Klinik behandelt werden mussten und ihren Dienst nicht mehr fortsetzen konnten. Der Tatverdächtige befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Der Tatverdächtige wurde am Sonntagvormittag (11. Januar) wegen einer blutenden Verletzung von Polizeibeamten in eine Tübinger Klinik gebracht. Die Verletzung hatte sich der Mann bei einem vorangegangenen Polizeieinsatz zugezogen, bei welchem es auch zu einer Widerstandshandlung des Tatverdächtigen gekommen war.
Bis zur Benommenheit gewürgt
In der Klinik angekommen, verweigerte er kurz vor 10.30 Uhr jedoch sowohl die Behandlung als auch das Verlassen der Notaufnahme. Da der uneinsichtige und aggressive 49-Jährige auch dem erteilten Platzverweis nicht nachkam, sollten ihm Handschellen angelegt werden. Gegen diese Maßnahme leistete der Mann jedoch erheblichen Widerstand und griff die beiden Polizeibeamten unter anderem mit Schlägen gegen den Kopf an. Einem Beamten fügte er eine massive Bisswunde zu und würgte ihn bis zur kurzfristigen Benommenheit.
Durch den Einsatz des dienstlichen Schlagstocks gegen den 49-Jährigen und mit Unterstützung des Klinikpersonals gelang es schließlich, den Mann zu überwältigen.
Haftrichter schickt Tatverdächtigen in U-Haft
Der 49 Jahre alte Polizeibeamte und seine 38-jährige Kollegin wurden bei dem Angriff schwer verletzt. Sie mussten unmittelbar darauf in einer Klinik ambulant versorgt werden. Ihren Dienst können sie bis auf Weiteres nicht mehr fortsetzen. Der ebenfalls verletzte Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen und nach seiner Behandlung im Krankenhaus in eine Zelle des Polizeireviers Reutlingen gebracht.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der ukrainische Staatsangehörige am Montagnachmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und ordnete gegen den Beschuldigten die Untersuchungshaft an. Dieser wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. (pol)

