REUTLINGEN. Die kleine Fritte war eine von den zahlreichen Streunerkatzen, die es im Landkreis Reutlingen gibt. Kein allzu leichtes Leben für eine junge Katze wie sie. Und dann passiert ihr dieses Unglück. Fritte fällt in Engstingen in eine Wanne voller Motoröl und kommt aus der giftigen schwarzen Brühe nicht mehr heraus. Erst nach einer Nacht und einem Tag wird das Tier gefunden. In einem Text zu dem Vorfall, der auf sozialen Plattformen im Netz veröffentlicht wurde, schreibt das Reutlinger Tierheim: »Sie muss Todesangst gehabt haben. Wehrte sich mit ihrer letzten Kraft.« Es braucht fünf Menschen, die 45 Minuten benötigen, um das schwarz triefende Elend zu retten. Die Finderin bringt Fritte in die Tierklinik nach Reutlingen. Unterstützt wird sie dabei mittlerweile vom Tierschutzverein Münsingen und dem Tierheim Reutlingen.
Die Beteiligten hoffen auf eine Rettung der kleinen Katze, doch befürchten das Schlimmste: »In der Klinik war sie nur stark sediert zu säubern. Unsere größte Angst wurde schnell wahr. Denn das Öl bahnte sich bereits seinen Weg durch ihren kleinen, schwachen Körper«, heißt es weiter. Tatsächlich scheidet das Tier zu diesem Zeitpunkt nur noch Motoröl aus. Fritte verendet schließlich in den Armen seiner vermeintlichen Retter.
Die Menschen, die zuvor versucht haben, das Leben der nur sechs Monate alten Katze zu retten, sind erschüttert. Das Tierheim Reutlingen nimmt Frittes tragischen Tod zum Anlass, um erneut eine Katzenschutzverordnung für Reutlingen zu fordern. So schreibt das Tierheim-Team auf Facebook und Instagram: »Jedes Mal, wenn jemand sagt: Wir haben doch kein Katzenproblem. Ich hole mir Katzenbabys vom Bauernhof, da hat es so viele, oder: Wir brauchen im Landkreis Reutlingen keine Katzenschutzverordnung. Jedes Mal ist es ein Schlag in die Magengrube.«
»Natürlich brauchen wir eine Katzenschutzverordnung in Reutlingen«
Auf Nachfrage des GEA beim Tierheim sagt Sprecherin Heidi Renner: »Natürlich brauchen wir eine Katzenschutzverordnung in Reutlingen. So wie Eningen, Hechingen oder Herrenberg bereits eine haben.« Eine solche kommunale Verordnung sorge unter anderem dafür, dass die Zahl der Streunerkatzen zurückgehe, ist auch Christl Nossek Lausecker, die Vorsitzende des Reutlinger Tierschutzvereins überzeugt. Sie hatte sich zuletzt in einem Brief an Reutlingens Finanzbürgermeister Roland Wintzen gewandt und für eine solche Schutzverordnung geworben.
Eine Katzenschutzverordnung würde auch in Reutlingen verbindlich vorschreiben, dass Halter ihre Katzen fachgerecht kastrieren lassen müssen. Außerdem müssen die Tiere mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet und registriert werden. Eine solche Verordnung sieht auch vor, frei lebende Katzen einzufangen, zu kastrieren und wieder im Revier auszusetzen. Damit soll eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere verhindert und somit die Zahl der Streunerkatzen reduziert werden. Rechtsgrundlage ist das Tierschutzgesetz, auf dessen Basis Baden-Württemberg die Zuständigkeit für Katzenschutzverordnungen an die Gemeinden übertragen hat.
Demnach müssen die Kommunen allerdings erkennen und dokumentieren, dass eine »Katzenproblematik« existiert. Reutlingens Ordnungsamtsleiter Albert Keppler bezweifelt, dass es so etwas in Reutlingen gibt. Erst im Frühling hatte er geschrieben: »Die Aufzeichnungen des Tierheims über Fundtiere deuten nicht auf ein wachsendes ‚Katzenproblem‘ in Reutlingen hin.« (GEA)


