GOMADINGEN-GRAFENECK. Der baden-württembergische Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, den Er-werb der Gedenkstätte Grafeneck zu prüfen und mit diesem Schritt sicherzustellen, dass sie auf lange Sicht erhalten bleiben kann. Als Tagesordnungspunkt 1 der Sitzung am Mittwochmorgen wurde eine gemeinsame Entschließung der Fraktionen der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP zu diesem Thema einstimmig beschlossen. Das teilt der Abgeordnete Manuel Hailfinger mit. Aus Sicht von Rüdiger Böhm, Vorsitzender des Trägervereins der Gedenkstätte, ist dies »ein Meilenstein« auf dem Weg, Grafeneck in das Eigentums des Landes zu überführen und langfristig die wichtige Gedenkarbeit fortzusetzen.
In dieser Entschließung zum Erhalt der Gedenkstätte Grafeneck heißt es wörtlich: »Der Landtag wolle beschließen, festzustellen, dass das Schloss Grafeneck ein bedeutsamer Gedenkort an die abscheulichen Verbrechen des Nationalsozialismus und die systematische Ermordung von Menschen mit Behinderung und psychisch Erkrankten ist, der auch langfristig als öffentlich zugänglicher Gedenkort erhalten werden soll.«
Sanierungsbedarf untersuchen
In der Folge wird die Landesregierung aufgefordert, die grundstücks- und gebäudespezifischen Gegebenheiten des historischen Schlossgebäudes Grafeneck, insbesondere den Sanierungsbedarf, mit Blick auf einen künftigen Betrieb der Gedenkstätte und einen möglichen Erwerb durch das Land zu untersuchen. Zudem solle sie in Abstimmung mit dem Trägerverein der Gedenkstätte und der Landeszentrale für politische Bildung ein Nutzungskonzept für das Schlossgebäude entwerfen.
Die Entschließung fordert die Landesregierung außerdem auf, für die Nutzung der Gedenkstätte in der Zukunft den Trägerverein und die Landeszentrale für politische Bildung zu unterstützen und in diesem Zusammenhang auch die Förderungen und Unterstützung von externen Dritten, etwa von den Kommunen vor Ort, der Wirtschaft oder von Stiftungen, zu eruieren. Bis zum 31. Dezember dieses Jahr soll der Landtag über die Ergebnisse informiert werden.
Bundesmittel in Aussicht
Grafeneck sei die meistbesuchte Ge-denkstätte in Baden-Württemberg, heißt es in der Begründung zu diesem Entschließungsantrag. Um das denkmalgeschützte Schloss baulich so zu unterhalten, dass der Gedenkort weiterhin be-sucht werden könne, seien in absehbarer Zeit umfangreiche, derzeit in ihren Kosten nicht bezifferbare Sanierungsarbeiten notwendig (Erneuerung von Haustechnik, Brandschutz, eventuell Schadstoffbeseitigung und Standsicherheit). Ob das Schloss Grafeneck langfristig für die Arbeit der Gedenkstätte genutzt werden könne, hänge insbesondere von der geologischen Beschaffenheit des Grundstücks ab. Erforderlich sei eine geologisch-fachliche Aussage zur Hangstabilität. Weder die jetzige Eigentümerin, die Samariter-Stiftung, noch der Verein Gedenkstätte Grafeneck sähen sich in der Lage, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen und das Gebäude langfristig baulich zu sichern.
Aufgrund der großen zeitgeschichtlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Gedenkstätte für das Land sollten zunächst der tatsächliche Sanierungsbedarf und etwaige Folgekosten aufgeschlüsselt und konkret dargelegt werden. Eine Entscheidung der Landesregierung über einen möglichen Erwerb der Gedenkstätte könne erst im Anschluss getroffen werden.
Bereits 2021 habe der Verein Gedenkstätte Grafeneck einen Antrag auf Bundesgedenkstättenförderung für den Ausbau von zwei Stockwerken zur Nutzung durch die Gedenkstätte gestellt. Der Bund habe dafür einmalige Projektmittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Voraussetzung für deren Abruf sei insbesondere die Klärung der eigentumsrechtlichen Fragen. Der Landtag setzt sich mit seiner Entschließung dafür ein, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, diese Mittel der Bundesgedenkstättenförderung abrufen und für die Umsetzung der Planungen nutzen zu können.
Unzählige Gespräche geführt
Seit Rüdiger Böhm den Vorsitz des Trägervereins der Gedenkstätte Anfang 2025 übernahm, hat er sich unermüdlich dafür eingesetzt, dass das Land die Verantwortung für die Gedenkstätte übernimmt. Den zuvor angedachten Plan, dass der Trägerverein Eigentümer des Schlosses werden sollte, hatte Böhm noch vor Amtsantritt ausgeschlossen: »Dazu wäre der Verein mit seinem Budget nicht in der Lage gewesen.« Er habe »unzählige Gespräche« mit den unterschiedlichsten Institutionen und Persönlichkeiten geführt mit dem Ziel, die Gedenkstätte – ähnlich wie das Hotel Silber in Stuttgart – in die Hände des Landes zu übergeben. Große Unterstützung habe er dabei von Landtagspräsidentin Muhterem Arras bekommen. Die Bemühungen mündeten letztlich in den Entschließungsantrag, der von vier Fraktionen des Landtags vorgelegt und am Mittwoch beschlossen worden ist.
Mittel bis Ende 2027 zugesichert
Für Böhm ist damit die Arbeit aber längst nicht beendet. Jetzt müsse mit dem Finanzministerium abgestimmt werden, wie die Übernahme des Schlosses von der Samariter-Stiftung an das Land vorbereitet werden könne. Dazu müssten auch noch rechtliche Fragen geklärt werden.
Klar ist für Böhm: »Wir dürfen keine Zeit verlieren.« Denn die Bundesfördermittel, die noch unter Kultur-Staatsministerin Claudia Roth bewilligt worden waren, seien nur bis Ende 2027 zugesichert. »Bis dahin müssen entscheidungsreife Unterlagen vorliegen«, erklärt er. »Ohne die Bundesförderung würde der Finanzierungsplan zusammenbrechen.«
Böhms Angaben zufolge ist im Zusammenhang mit der Beantragung der Fördermittel schon eine Machbarkeitsstudie für die Schloss-Sanierung erstellt worden. »Es gibt eine grobe Kostenschätzung und ein Nutzungskonzept, das zum Beispiel Gruppen- und Ausstellungsräume sowie ein Archiv vorsieht.« Beides sei seinerzeit vom Kultur-Staatsministerium bestätigt worden. Jetzt gelte es, die Abstimmung mit dem Land voranzutreiben, damit Ende des Jahres – wie in der Entschließung vorgesehen – die Grundlage für die Überführung des Schlosses und der Gedenkstätte in das Eigentum des Landes gegeben sei. (eg/GEA)

