METZINGEN. Wir schreiben den 16. Dezember 2000. Das Metzinger Altenheim in der Elsa-Brandström-Straße steht vor einer millionenschweren Totalsanierung. Begonnen werden soll damit 2002, so die Pläne, die dem Land am 10. Januar vorgelegt werden, grünes Licht erhalten. In Summe soll die Maßnahme mit 27 Millionen Mark zu Buche schlagen.
Dagegen nimmt sich der Umbau des historischen Neuhäuser Bindhofes wie ein finanzielles Leichtgewicht aus. Hier werden voraussichtlich 7,8 Millionen Mark fällig – an denen sich jedoch die Gemeinderatsgeister scheiden. Einigen SPD- und CDU-Räten ist dieser Brocken zu schwer verdaulich. Letztlich findet das Vorhaben aber doch eine klare Mehrheit: 14 Kommunalpolitiker stimmen mit Ja. Derweil die Stadtwerke Metzingen gegen die Klage eines Kelternstadt-Einwohners den Kürzeren ziehen. Um was geht es bei diesem Präzedenzfall?
"Das Urteil ist gesprochen. Die Begründung muss aber erst noch formuliert werden. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat festgestellt, dass die Stadtwerke Metzingen ihre Gas-Hochdruck-Leitung in der Schützenstraße, die teilweise als Gaslager fungiert, nach dem Bundes-Emissions-Schutzgesetz genehmigen lassen müssen.
Damit ist ein Metzinger Bürger Prozessgewinner, der wegen des nicht genehmigten Gaslagers gegen die Stadtverwaltung geklagt hatte. Mit der Feststellung eines Gaslagers in sechs dreißig Meter langen, nebeneinander liegenden Röhren mit einem Durchmesser von 1,40 Meter, in denen bis zu sieben Tonnen Gas zwischengelagert werden können, wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der für die deutschen Stadtwerke Folgen hat.
Konnten die Röhren, die bislang als Transportsysteme galten, nach den Vorschriften der Gashochdruck-Leitungs-Verordnung gebaut werden, müssen die per Rechtsprechung neu definierte Gaslager sämtlicher deutscher Stadtwerke nachträglich einem emissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unterzogen werden." (GEA/ekü)

