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Aktuell Urteil

Warum die Tübingerin gegen die Corona-Ausgangssperre geklagt hat

Der Verwaltungsgerichtshof des Landes verkündete am Montag, dass die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre vorerst gekippt ist. Zwei Personen aus Tübingen stecken hinter dieser Klage.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

TÜBINGEN. Es war ein Paukenschlag, der am Montag deutschlandweit durch die Medien ging: Die Ausgangssperre in Baden-Württemberg wurde vom Verwaltungsgerichtshof vorläufig gekippt. Die Klägerin aus Tübingen wurde daraufhin von vielen Social-Media-Nutzern gefeiert. Doch wer ist die Person?

Gegenüber Medien will sie sich nicht äußern. Sie will anonym bleiben, sagt ihr Rechtsanwalt, der Tübinger Jurist Peter Bohnenberger, dem GEA. Über die Motivation seiner Mandantin zu klagen, sagt er: »Sie hat sich eingesperrt gefühlt abends. Nach einem langen Arbeitstag wollte sie auch mal noch an die frische Luft können.« Es habe ihr nicht eingeleuchtet, warum ein Spaziergang tagsüber erlaubt sei, nach 20 Uhr aber nicht mehr. Am Anfang sei die Maßnahme Ausgangssperre »okay« gewesen, sagt der Anwalt.

Das Land habe es dann jedoch versäumt, die Angemessenheit dieser Maßnahme erneut zu überprüfen, schreibt Bohnenberger in seinem Antrag, der dem GEA vorliegt. Außerdem sei das vom Land selbst in der Corona-Verordnung vorgegebene Ziel, eine 50er-Inzidenz zu erreichen, in Tübingen und vielen anderen Landkreisen bereits erreicht worden. Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs bestätigte Bohnenbergers Argumentation in seiner Urteilsbegründung.

Bohnenberger, der in Tübingen eine Ein-Mann-Kanzlei betreibt, spricht einen Tag nach der Urteilsverkündung von einem »erfreulichen Sieg für den Rechtsstaat«. Er betont auch, dass weder er noch seine Mandantin Corona-Leugner seien. Vielmehr forderten beide mehr zielgerichtete Maßnahmen. Auch in die rechte Ecke will er sich und seine Mandantin nicht stellen lassen: »Wir sind überzeugte Grünen-Wähler.« Ebenfalls sei seine Mandantin keine Partygängerin, die einfach mal wieder mit Freunden feiern will. Sie sei berufstätig und zwischen 30 und 40 Jahre alt.

Das Land hat heute verkündet, dass von Donnerstag an Ausgangsbeschränkungen für Hotsport-Kreise mit einer Inzidenz über 50 gelten sollen. Die Sperre soll zwischen 21 und 5 Uhr gelten. Nach jüngsten Zahlen des Landesgesundheitsamts beträfe sie immer noch mehr als die Hälfte der 44 Stadt- und Landkreise. (GEA)