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Wie möglicherweise infektiöse Abfällen entsorgt werden sollten

Mülltonne
Foto: dpa
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REUTLINGEN. Zwischenzeitlich fand eine Abstimmung zwischen dem Bund und der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall statt, um ein bundeseinheitliches Vorgehen bei dem Umgang mit Abfällen aus Haushalten mit positiv auf Covid-19 getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen zu gewährleisten. Aufgrund der nun aktualisierten Hinweise des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts gibt der Landkreis Reutlingen für die Entsorgung dieser Abfälle folgende Hinweise:

Abfälle aus betroffenen privaten Quarantäne-Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen (z. B. Arztpraxen) sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Hierzu zählen etwa:

  • häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle),
  • Verpackungen (auch Altpapier)
  • Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden,
  • Taschen- und Aufwischtücher,
  • Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln),
  • Schutzkleidung und
  • Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen.

Folgende Abfallfraktionen sollen nicht über die Restmülltonne entsorgt, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufbewahrt werden:

  • Altglas
  • Pfandverpackungen
  • Zeitungen und Bücher
  • Elektro- und Elektronikabfälle
  • Batterien
  • Problemstoffe

Der Abfall ist im Haushalt in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen. Diese Müllsäcke sind vor Einwurf in die Restmülltonne fest zu verschließen. Scharfe und spitze Gegenstände müssen vor dem Einwurf in festen Behältnissen, die nicht durchstochen werden können, gesammelt werden. Die Müllsäcke dürfen auch bei erhöhtem Müllaufkommen nicht neben dem Abfallbehälter zur Abholung bereitgestellt werden.

Durch die thermische Behandlung dieser Restabfälle wird das neuartige Coronavirus, SARS-CoV-2, sicher zerstört.

Für alle anderen Haushalte gilt weiterhin das Gebot der Abfalltrennung, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.

Aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung bietet die Internetseite des Landkreises Reutlingen unter www.kreis-reutlingen.de. Bei Fragen steht das Kreisamt für nachhaltige Entwicklung gerne telefonisch 07121 480-3395 oder per Mail abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de zur Verfügung. Nutzerinnen und Nutzer der App »AbfallKreisRT« werden zeitnah durch Push-Nachrichten über neue Entwicklungen informiert. (pm)