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Aktuell Verkehr

Tempolimit auf der B28 zwischen Reutlingen und Metzingen gilt ab sofort

Zwischen Reutlingen und Metzingen darf ab sofort maximal nur noch 120 Stundenkilometer schnell gefahren werden.

Wegen einer Petition wurden die Tempo-120-Schilder eingemottet, die im Juni auf der B 28 zwischen Metzingen und Reutlingen aufge
Wegen einer Petition wurden die Tempo-120-Schilder eingemottet, die im Juni auf der B 28 zwischen Metzingen und Reutlingen aufgestellt werden sollten. Jetzt kommen sie doch noch zum Einsatz. FOTO: DPA
Wegen einer Petition wurden die Tempo-120-Schilder eingemottet, die im Juni auf der B 28 zwischen Metzingen und Reutlingen aufgestellt werden sollten. Jetzt kommen sie doch noch zum Einsatz. FOTO: DPA

REUTLINGEN/METZINGEN. Ab sofort gilt das Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf dem bislang unbegrenzten, etwa vier Kilometer langen Streckenabschnitt der B 28 zwischen Metzingen und Reutlingen, teilte die Stadt Reutlingen mit. Die Schilder sind am Freitagvormittag montiert worden.  Auf dem Straßenabschnitt sei es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Unfällen gekommen, heißt es in der Pressemitteilung. »Die Unfälle sind zwar nicht immer auf eine zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen – die Auswertung der Unfallereignisse hat jedoch ergeben, dass die Standspuren teilweise zu schmal dimensioniert sind, um im Bedarfsfall bei zu hohen Geschwindigkeiten einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Zwischen dem Ortsausgang Reutlingen und der sogenannten Hätze- bzw. Hundschleebrücke befindet sich gar kein Standstreifen.«

Gegen diese Maßnahme, die schon im Juni 2020 umgesetzt werden sollte, wurde eine Online-Petition beim Landtag eingereicht. Nachdem diese vom Petitionsausschuss des Landtags im Dezember 2020 zurückgewiesen und dem Vorgehen der Stadt Reutlingen recht gegeben wurde, konnte das Tempolimit nun realisiert werden.

Bürgerklagen aus dem benachbarten Sondelfingen über zu viel Lärm durch die Bundesstraße hatten die Stadt veranlasst, die Möglichkeiten einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu überprüfen. Doch die Lärmwerte reichten nicht aus. Eine Prüfung der Strecke durchs Regierungspräsidium habe dann ergeben, so Ordnungsamtsleiter Albert Keppler im Juni gegenüber dem GEA, »dass der Ausbaustand der Strecke«, anders als vom Petenten bewertet, in weiten Teilen nicht dem für »autobahnähnliche Straßen« entspreche – insbesondere wegen fehlender oder zu schmaler Seitenstreifen. (pm/GEA)