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Zu teuer: Baumschutzsatzung in Reutlingen wird nicht umgesetzt

Eine Baumschutzsatzung sieht vor, dass Grundstückseigentümer die Stadt informieren müssen, bevor sie Bäume fällen. ARCHIV-FOTO:
Eine Baumschutzsatzung sieht vor, dass Grundstückseigentümer die Stadt informieren müssen, bevor sie Bäume fällen. Foto: Hans Jörg Conzelmann
Eine Baumschutzsatzung sieht vor, dass Grundstückseigentümer die Stadt informieren müssen, bevor sie Bäume fällen.
Foto: Hans Jörg Conzelmann

REUTLINGEN. Was der Gemeinderat im Juli 2020 beschlossen hat, kann nicht in die Tat umgesetzt werden: Die »Bauschutzsatzung«, ein Instrument, um den Grünbestand in der Stadt vor allzu eiligem Abholzen zu bewahren. Ein Konzept wurde zwischenzeitlich erarbeitet, die Realisierung würde in der Stadtkasse aber 150 000 Euro Personal- und Sachkosten verursachen. »Das ist derzeit nicht darstellbar«, bedauerte Oberbürgermeister Thomas Keck in der Sitzung des Gemeinderats. Damit reihe sich die Baumschutzsatzung in eine Reihe von Maßnahmen ein, die angesichts der »desaströsen Haushaltslage« verschoben werden müsse.

Denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben, betonte Keck. Der Entwurft könne jederzeit aus der Schublade geholt werden, nämlich dann, wenn die Kassenlage besser sei. In 52 Städten des Landes ist eine Baumschutzsatzung bereits Bestandteil des städtischen Regelwerks – in Karlsruhe seit 40 Jahren, in Stuttgart seit 35. Ob der Baum schützenswert ist, liegt unter anerem am Stammumfang in einem Meter Höhe. Beträgt der Umfang mehr als 80 Zentimetern, muss vor dem Fällen die amtliche Genehmigung eingeholt und für Ersatz gesorgt werden. (GEA)