REUTLINGEN/TÜBINGEN. Am Sonntag um 8 Uhr öffnen die Wahllokale für die Bundestagswahl. Schon jetzt haben viele Bürger aus der Region ihre Stimme abgegeben. Rund 22.000 Briefwahlanträge hat das Wahlamt Reutlingen, rund 23.500 das Wahlamt Tübingen bereits registriert, heißt es in einer Pressemitteilung. Bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, können Wahlscheinanträge entgegengenommen werden.
Wer in Reutlingen bereits Briefwahlunterlagen beantragt, diese aber noch nicht erhalten hat, kann bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, telefonisch (07121 3035500) bei der Wahlleitung Ersatz anfordern. Eine Ausnahme besteht bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung – hier können die Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, 23. Februar, 15 Uhr, ausgestellt werden. Auch hier kann das Wahlamt unter der angegebenen Telefonnummer kontaktiert werden.
Die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen können bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, in die Briefkästen des Reutlinger Rathauses (Marktplatz 22) eingeworfen werden. Ein Einwurf der Unterlagen bei den Bezirksämtern ist so kurz vor der Wahl nicht mehr möglich.
Unterlagen müssen am Wahlsonntag bis 18 Uhr beim Wahlamt sein
Wer in Tübingen bereits Briefwahlunterlagen beantragt, aber diese bislang noch nicht erhalten hat, kann am Samstag, 22. Februar 2025, von 10 bis 12 Uhr im Rathaus-Foyer Ersatzwahlunterlagen abholen. Dafür muss man Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Vor Ort kann man in einer Wahlkabine wählen.
Wer bei der Bundestagswahl am Sonntag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dringend, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus am Markt oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und mitzunehmen, da nur so sichergestellt ist, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Dafür ist die Wahl-Theke im Rathaus-Foyer am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Im Foyer ist auch eine Wahlkabine eingerichtet für die Briefwahl vor Ort. Mitgebracht werden müssen die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür die ausgefüllte Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann eine bevollmächtigte Person den Wahlschein bis 15 Uhr am Wahltag im Wahlamt im Rathaus (3. Stock) beantragen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt allen, die ihre Briefwahlunterlagen noch zu Hause haben, die ausgefüllten Wahlunterlagen direkt in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen. Es werden nur Wahlunterlagen angenommen und gezählt, die bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr, im Rathaus eingehen. (pm)