REUTLINGEN. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ist die Maskenpflicht gefallen. Nicht so in Behörden: Im Reutlinger Rathaus ist das Tragen einer FFP2-Maske für Besucher weiter Pflicht. »Die Anordnung resultiert aus dem Hausrecht«, hat die Stadtverwaltung gestern auf GEA-Anfrage mitgeteilt. Das Hausrecht wiederum basiere auf »Benutzungsordnungen«, die vom Gemeinderat beschlossen wurden. Das Hausrecht umfasse die Befugnis, »zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs, verhältnismäßige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Verwaltungsgebäude zu ergreifen«.
Hintergrund der Anfrage war eine Pressemitteilung von AfD-Stadtrat Hansjörg Schrade. Darin bezeichnete er die Anordnung einer Maskenpflicht als »reine Willkür der Stadtverwaltung ohne rechtliche Grundlage«. Sowohl gegenüber Besuchern als auch gegenüber den 2.400 Mitarbeitern der Stadt »fehlt dem OB eine gesetzliche oder eine medizinische Begründung für die Maskenpflicht«, so Schrade weiter.
Dem ist offenbar nicht so. Die Stadtverwaltung begründet die Maskenpflicht mit der Fürsorge für Besucher und Mitarbeiter. Zum Zeitpunkt der Entscheidung waren 180 Rathausbeschäftigte im Krankenstand. (GEA)