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Aktuell Urteil

Reutlingen: Polizist wegen Geheimnisverrats verurteilt

Weil er wiederholt sensible Daten aus dem Polizeicomputer illegal an seine Freunde und Verwandte weitergegeben hat, ist ein 35 Jahre alter Polizist vom Amtsgericht Reutlingen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Amtsgericht in Reutlingen.
Das Amtsgericht in Reutlingen. Foto: Norbert Leister
Das Amtsgericht in Reutlingen.
Foto: Norbert Leister

REUTLINGEN. Das Amtsgericht Reutlingen hat einen 35 Jahre alten Polizeibeamten wegen Verstößen gegen das Dienstgeheimnis und das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Eberhard Hausch sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in zehn Fällen gemäß der Anklage schuldig gemacht hat. Hinzu kam der illegale Besitz von Munition. Die Trainings- und Einsatzpatronen waren bei der Durchsuchung der Wohnung des Mannes gefunden worden.

Mit der Verurteilung verliert der Familienvater, der seit September 2024 vom Polizeidienst suspendiert war, seinen Beamtenstatus und kann somit in Zukunft nicht mehr als Polizist arbeiten. Zudem muss er die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung wollte sieben Monate zur Bewährung für ihren Mandanten.

»Er ließ sich ausnutzen, fühlte sich gleichzeitig aber auch geschmeichelt«

In der Urteilsbegründung des Schöffengerichts führte der Vorsitzende Richter Hausch aus, der Verurteilte habe im Verfahren nur die Taten eingeräumt, die ihm auch zweifelsfrei nachgewiesen wurden. Bei allen anderen habe er taktiert. Auch führte Hausch in diesem Zusammenhang aus: »Wäre der Angeklagte vollumfänglich geständig gewesen, hätte die Strafe bei einem Jahr oder darunter liegen können.« Das hätte bedeutet, dass der 35-Jährige seinen Beamtenstatus nicht zwangsläufig verloren hätte.

Der Antrieb für den Ex-Polizisten, sensible Daten im Polizeiauskunftssystem POLAS herauszufinden und diese an Bekannte, Freunde und Verwandte weiterzugeben, sei »aus seiner Community gekommen«, so der Richter. »Er ließ sich ausnutzen, fühlte sich gleichzeitig aber auch geschmeichelt, dass er gefragt war.« Einer der Zeugen umschrieb die Rolle des Angeklagten so: »Wenn man einen Arzt in der Familie hat, fragt man ihn auch, wenn gesundheitlich etwas nicht stimmt. So dachten wir auch, bei einem Polizisten in der Familie.«

»Sie waren ein guter Polizist, aber gleichzeitig eben auch ein Straftäter«

Es seien keine »harmlosen Belanglosigkeiten« gewesen, die er weitergegeben habe: »Sie haben zwar kein großes Unheil angerichtet, aber sensible Daten aus dem Polizeicomputer herausgerückt«, so Hausch. Er habe gewusst, dass das nicht richtig war, und trotzdem jeweils in POLAS geforscht und Ergebnisse weitergegeben. Deshalb sei ein Vorsatz zu erkennen.

Zu seinen Gunsten führte das Gericht aus, dass der 35-Jährige in der Vergangenheit ein guter Polizist gewesen sei. Sogar eine Belobigung des Polizeipräsidenten wurde vorgelesen. Dennoch meinte Richter Hausch: »Sie waren ein guter Polizist, aber gleichzeitig eben auch ein Straftäter.«

Dem Urteil des Gerichts war ein regelrechter Marathon an Zeugenvernehmungen vorausgegangen. Insgesamt acht Zeuginnen und Zeugen aus dem Umfeld der Verurteilten hatte das Gericht angehört. Das stellte sich nicht immer einfach dar. Sogar der Anwalt des Angeklagten hatte einem Zeugen entgegnet: »Lassen Sie sich doch nicht alles wie Würmer aus der Nase ziehen!« Auch Richter Hausch befand abschließend, dass die Zeugen ihrem Freund und Verwandten auf der Anklagebank eher einen Bärendienst erwiesen hätten: »Für das Gericht war erkennbar, dass sie versuchten, zu seinen Gunsten rauszuholen, was geht.«

»Da hätte es sich doch angeboten, gleich den Notruf 110 zu wählen«

Während des Prozesses und auch bei der Zeugenanhörung nahmen zwei Anklagepunkte größeren Raum ein. In einem Fall, so das Gericht, habe der Polizist einen alten Jugendfreund und Autohändler gewarnt, dass gegen diesen ermittelt werde und ein Haftbefehl vorliege. Der Autohändler setzte sich prompt einen Tag vor der polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung und seines Büros in die Türkei ab. Frau und Kind blieben in Deutschland. Bislang ist er nicht zurückgekehrt. Richter Hausch sagte dazu: »Er wurde danach mehrfach in der Türkei kontaktiert und gewarnt, nicht nach Deutschland zurückzukehren.« Der Bruder dieses Mannes, der sich in der Verhandlung als besonders schwieriger Zeuge erwies, war ihm kurze Zeit später in die Türkei gefolgt, aber wieder zurückgekehrt.

In einem anderen Fall forderte ihn eine Verwandte, eine Tankstellenpächterin, auf, das Kennzeichen eines Autos herauszufinden, von dem sie sich auf dem Heimweg verfolgt fühlte. Auch hier sorgte der frühere Polizist für die entsprechende Auskunft aus dem Polizeicomputer. »Warum das Ganze auf diesem Weg?«, fragte Richter Hausch: »Da hätte es sich doch angeboten, gleich den Notruf 110 zu wählen, wenn man sich verfolgt oder bedroht fühlt. Die Beamten hätten doch schnell vor Ort sein können.« Hausch führte weiter aus, dass bei allen angeklagten Fällen, kaum etwas zu finden gewesen sei, was nicht über die Polizei, das Einwohnermeldeamt oder andere Behörden hätte erfragt werden können. Den illegalen Weg hätte es nicht gebraucht. (GEA)