REUTLINGEN. Anders als geplant, gilt von morgen an doch nicht Tempo 120 auf der B28 zwischen Reutlingen und Metzingen. Grund ist eine Online-Petition, die Julian Sincu als Sprecher der »Initiative Verkehrsfluss statt Tempolimits – Freie Fahrt fürs Ländle« beim Land Baden-Württemberg »gegen die dauerhafte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h auf dem bislang unbeschränkten Streckenabschnitt auf der autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraße 28 zwischen Reutlingen und Metzingen« eingereicht hat.
Er beruft sich auf ein Stillhalteabkommen, wonach »die Maßnahme, gegen die sich eine Petition wendet, nicht vor Abschluss des Petitionsverfahrens vollzogen werden soll, wenn diese noch nicht vollzogen ist.«
»Wir haben keine Eile, es droht kein ganz empfindlicher Schaden«, kommentiert der Leiter des Reutlinger Ordnungsamts Albert Keppler die Petition. Auch wenn die Bürger, insbesondere aus dem Sondelfinger Wohngebiet Efeu, die über Lärmbelästigung durch die Schnellfahrer klagen, nun noch etwas länger auf das Tempolimit warten müssten.
Die abwartende Haltung erkläre sich, so Keppler, »auch aus Respekt vor unserem Parlament« – sprich, dem Petitionsausschuss des Landtags, der nun mit der geplanten dauerhaften Geschwindigkeitsbeschränkung respektive der Petition dagegen zu befassen hat. (GEA)