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Aktuell Sicherheit

So läuft die Brandschutzkontrolle in Reutlinger Clubs

Nach dem Brandunglück im schweizerischen Crans-Montana, erklären Feuerwehr und das Bürgerbüro Bauen, wie die Sicherheit in Reutlingens Lokalen gewährleistet werden soll.

Bei den Prüfungen der Feuerwehr werden neben Rettungswegen auch Feuerlöscher und Rauchmelder unter die Luppe genommen.
Bei den Prüfungen der Feuerwehr werden neben Rettungswegen auch Feuerlöscher und Rauchmelder unter die Luppe genommen. Foto: Fotolia
Bei den Prüfungen der Feuerwehr werden neben Rettungswegen auch Feuerlöscher und Rauchmelder unter die Luppe genommen.
Foto: Fotolia

REUTLINGEN. Nach der Brandkatastrophe in der Schweizer Bar »Le Constellation« im Skiort Crans-Montana, bei der in den frühen Morgenstunden des 1. Januars 40 Menschen verstarben und weitere 116 Menschen verletzt wurden, räumt der örtliche Gemeinderat ein, seit 2019 keine Brand- und Sicherheitskontrollen für das Lokal veranlasst zu haben. Beim Unglück in der Silvesternacht setzten an Champagnerflaschen befestigte Sprühfontänen die aus brennbarem Schaumstoff gefertigte Deckenverkleidung in Brand. Könnte das in Reutlingen auch passieren?

In der Stadt beauftragt das Bürgerbüro Bauen die lokale Feuerwehr mit der regelmäßigen Kontrolle der öffentlichen Gebäude, dazu gehören auch gastronomische Betriebe. Die Brandschutzdienststelle der Reutlinger Feuerwehr, bestehend aus ihrem Leiter Dirk Mettenberger und fünf Berufsfeuerwehrleuten, »betreute im vergangenen Jahr ungefähr 140 Brandschutzprüfungen im Baugenehmigungsverfahren, 100 Brandverhütungskontrollen und mehrere hundert Beratungen zum Thema Brandschutz«, sagt die Pressestelle der Feuerwehr auf GEA-Anfrage.

Kontrollen finden alle drei Jahre statt

Die Vorgaben für Bars und Diskotheken seien dabei besonders streng, da hier häufig mehrere hundert Menschen auf engstem Raum zusammenkommen. »Das bedeutet, dass Einrichtungen mit einer Kapazität von mehr als 200 Personen regelmäßig, im Rhythmus von drei Jahren, geprüft werden«, erklären Feuerwehr und das Bürgerbüro Bauen.

»Bei einer Kontrolle machen wir uns erst mit den Bauakten vertraut und prüfen dann vor Ort, ob es in dem Gebäude auch wirklich so aussieht, wie es in den Akten dargestellt wird«, berichtet Stefan Hermann, Kommandant der Reutlinger Feuerwehr. Am wichtigsten sei dabei die Überprüfung der Rettungswege. Nach der gesetzlichen Versammlungsstättenverordnung müssen öffentliche Gebäude wie Bars und Lokale zwei Fluchtwege vorweisen. »Hier prüfen wir zum Beispiel, ob die Wege breit genug sind«, erklärt Hermann weiter.

Restrisiko bleibt vorhanden

Außerdem werden Brandschutzeinrichtungen wie Feuermelder oder Lüftungsanlagen regelmäßig gewartet. »Bei Feuerlöschern muss das alle zwei Jahre stattfinden. Da gibt es dann eine kleine Marke, die zeigt, wie lange die letzte Wartung her ist«, sagt der Feuerwehrkommandant. Für die Betreiber der Lokale gelte dazu, auf leichtentflammbaren Dekorationen oder Möbel zu verzichten und ihre Mitarbeiter jährlich für Gefahrenfälle zu schulen.

Trotzdem ist bei diesen Gebäuden ein Brand nicht völlig auszuschließen, betonen die Brandschutzbeauftragten: »Dass ein Gebäude kontrolliert wurde oder eine Baugenehmigung erteilt wurde, bedeutet nicht, dass es nicht brennen kann. Es bedeutet, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Prüfung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.« Da es sich bei den Kontrollen der Feuerwehr nur um Momentaufnahmen handle, müsse sich die Brandschutzdienststelle darauf verlassen, dass die vorgelegten Nachweise der Wahrheit entsprechen.

Bei Mängeln drohen Bußgelder oder Verbote

Sollten dann bei der nächsten Prüfung Verstöße gegen die Brandschutzrichtlinien auffallen, erhalten die Betreiber eine Frist, um die Mängel zu beheben. Werden diese Fristen nicht eingehalten, reichen die Folgen von Bußgeldern bis zu - bei gravierenden Mängeln - Nutzungsuntersagungen. Welche Gefahren am häufigsten erfasst werden und wie oft es zu Mahnungen kommt, könne die Feuerwehr nicht mitteilen, da sie hierfür keine Statistiken führt. (GEA)