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Volksverhetzung und Beleidigung: Ex-Richter aus Reutlingen nimmt Revision zurück

In zwei Instanzen ist ein wegen Volksverhetzung und Beileidigung angeklagter ehemaliger Richter verurteilt worden. Zunächst hatte der Pensionär Revision eingelegt, die er nun aber zurückgenommen hat.

Die 3. Große Jugendkammer des Tübinger Landgerichts verurteilte einen 25-Jährigen aus dem Kreis Tübingen wegen sexueller Nötigun
Das Tübinger Landgericht. Foto: Frank Pieth
Das Tübinger Landgericht.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. Die Verurteilung eines pensionierten Richters wegen Volksverhetzung und Beleidigung einer Person des politischen Lebens sei nunmehr rechtskräftig, schreibt der Tübinger Staatsanwalt Lukas Bleier in einer Pressemitteilung. Dem Mann war im Mai vergangenen Jahres unter anderem der Prozess gemacht worden, weil er Wirtschaftsminister Robert Habeck in den sozialen Medien mehrfach als »Vollidiot« bezeichnet hatte. Zudem war er der Volksverhetzung angeklagt, weil er in einem weiteren Post Ausländer und Flüchtlinge pauschal als »Vergewaltiger« und »Abschaum« verunglimpfte.

In der ersten Verhandlung wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Reutlingen im Mai 2024 zu 60 Tagessätzen à 130 Euro sowie der Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Der Fall wurde dann im Dezember in zweiter Instanz vom Landgericht Tübingen verhandelt und die Berufung als unbegründet verworfen.

Die Betitelung Habecks als »Vollidiot« räumte der pensionierte Richter in beiden Verhandlungen ein: Er sei der Meinung, dass man dies dürfe, sagte er aus. Die Verbreitung eines Gedichts, in dem der Politiker beleidigt wurde, werde von der Meinungsfreiheit gedeckt, so die Überzeugung des Angeklagten. Immer wieder äußerte er Unverständnis, dass deshalb gegen ihn verhandelt werde. Eine Ansicht, die weder das Amtsgericht noch das Tübinger Landgericht teilten - beide Richterinnen werteten den Inhalt des Gedichts als Beleidigung.

Den Anklagepunkt der Volksverhetzung hatte der Angeklagte stets bestritten. Sein Facebook-Account sei gehackt worden, erklärte er in beiden Verhandlungen - vermutlich vom Staatsschutz oder den Grünen. Solch ein »primitiver Dreck« stamme nicht von ihm, wer ihn kenne, wisse das. Es gelte der Grundsatz »im Zweifel für den Angeklagten« - so der Angeklagte. Doch beide Instanzen hatten keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte selbst den Post veröffentlicht habe. Mit der Rücknahme der Revision ist der Fall nun abgeschlossen. (GEA)