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Verwirrung um Inzidenzen: Warum sich die Werte von RKI und LGA unterscheiden

Künftig sind die Inzidenzen des Robert-Koch-Instituts für Lockerungen und Schließungen maßgeblich. Doch die Werte unterscheiden sich von denen des Landesgesundheitsamts. Warum das so ist und welche Werte der GEA für die Kreise Reutlingen und Tübingen meldet.

Coronavirus SARS-CoV-2
Die Elektronenmikroskopaufnahme zeigt das Coronavirus SARS-CoV-2. Foto: Niaid-Rml/ZUMA Wire/dpa
Die Elektronenmikroskopaufnahme zeigt das Coronavirus SARS-CoV-2.
Foto: Niaid-Rml/ZUMA Wire/dpa

REUTLINGEN. Die Corona-Politik der Bundesregierung sorgt immer wieder für Kopfschütteln. Besonders das Zahlenbingo ist während der Pandemie nur schwer zu durchschauen. Das liegt vor allem daran, dass sich die Regeln ständig ändern, wie das Beispiel der Sieben-Tage-Inzidenz zeigt. Nach der Einführung des Werts wurde er von den Landratsämtern ermittelt. Der Rechenweg ist einfach: Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage geteilt durch die Einwohnerzahl des Landkreises (rund 287.000 im Kreis Reutlingen) mal 100.000. Später wurde verfügt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz vom Landesgesundheitsamt (LGA) berechnet werden muss, nun ist der Wert des Robert-Koch-Instituts (RKI) maßgeblich.

Warum gilt künftig die Inzidenz des Robert-Koch-Instituts?

Grund ist das »Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage« – auch bekannt als Bundes-Notbremse. Dort ist geregelt, ab welchem Schwellenwert ein Landkreis Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen oder schließen darf, beziehungsweise muss. Aus dem Gesetz ergibt sich außerdem, dass für die Feststellung dieser Schwellenwerte nun die Inzidenztabelle des RKI maßgeblich ist.

Welche Schwellenwerte betrifft das?

Die 7-Tage-Inzidenz des RKI ist für drei Schwellenwerte maßgeblich: 165, 150 und 100. Ist die Zahl an fünf Tagen in Folge niedriger als 165 dürfen Schulen und Kitas öffnen. Liegt der Wert für denselben Zeitraum unter 150 ist Einkaufen mit Termin erlaubt, bei unter 100 entfällt die nächtliche Ausgangssperre (22 bis 5 Uhr). Überschreitet die Inzidenz den jeweiligen Schwellenwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen, muss der Landkreis die Lockerung zurückgenehmen.

Warum unterscheiden sich die Inzidenzen von LGA und RKI?

Das hat zwei Gründe. Erstens: Bei der Übermittlung der Neuinfektionen kann es zu Meldeverzügen kommen. Wird eine Person positiv auf das Coronavirus getestet, wird das jeweilige Landratsamt vom Labor benachrichtigt. Die Behörde sammelt die Befunde und übermittelt sie an das zuständige Landesgesundheitsamt, welches sie wiederum an das letzte Glied in der Kette - das Robert-Koch-Institut - weiterleitet.

Coronavirus

Infizierte, Geheilte und Todesfälle

Gesamt:
Stand:

Anzahl Infizierte absolut

Datenquelle: Landesgesundheitsamt/Landratsämter
Karte: © GeoBasis-DE / BKG 2019

Die zweite Ursache für die Diskrepanz zwischen den Inzidenzen ist der Berechnungszeitraum. Das LGA ermittelt den Wert täglich Stand 16 Uhr, das RKI Stand 6 Uhr. Da in der Regel noch Corona-Fälle nachübermittelt werden, erhöht sich die Sieben-Tage-Inzidenz des RKI bei rückwirkender Betrachtung. Das heißt, der aktuelle Wert beispielsweise für den 4. Mai ist beim RKI erst am Folgetag verfügbar. Diese aktualisierten Zahlen werden auf dessen Website in einer gesonderten Tabelle veröffentlicht.

Wann wird die Inzidenz des LGA wieder relevant für Schwellenwerte?

Auf Nachfrage schreibt die Pressestelle des Reutlinger Landratsamts: »Wenn die Bundesnotbremse nicht mehr gilt und es wieder eine Landesverordnung gibt, könnten wieder auf die Zahlen des Landesgesundheitsamts umgestellt werden.« Es bleibe jedoch abzuwarten, wie diese Verordnung dann im Detail aussieht.

Welche Zahlen verwendet der GEA in seiner Berichterstattung?

In der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers, im E-Paper, auf gea.de, Facebook und Instagram vermelden wir in den täglichen Meldungen der Fallzahlen für die Landkreise Reutlingen und Tübingen weiter die Inzidenzwerte des Landesgesundheitsamts, weil das die aktuellsten verfügbaren Werte sind. (GEA)

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Entwicklung der Neuinfektionen

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Datenquelle: Landesgesundheitsamt/Landratsämter