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Aktuell Trockenheit

Verbot von Wasserentnahme aus Flüssen und Seen im Kreis Reutlingen verlängert

Folgen der Trockenheit
Landkreise warnen vor Wasserknappheit in Flüssen und Bächen. Der Landkreis Reutlingen verbietet, das Schöpfen von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Landkreise warnen vor Wasserknappheit in Flüssen und Bächen. Der Landkreis Reutlingen verbietet, das Schöpfen von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen. (Symbolbild)
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

REUTLINGEN. Viele kleinere Bäche und Flüsse in Baden-Württemberg haben im Augenblick eine äußerst geringe Wasserführung oder sind bereits ausgetrocknet, das gilt auch für den Landkreis Reutlingen. Das Landratsamt Reutlingen hat daher mit der Allgemeinverfügung vom 3. Juli die Wasserentnahmen an vielen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis untersagt. Die trockene Wetterlage und die Abflusssituation in den Gewässern hat sich seither nicht wesentlich geändert, weshalb die Einschränkung des Gemeingebrauchs über den 24. Juli hinaus erforderlich ist, teilt die Behörde mit.

Eine weitere Abnahme der Wasserführung kann die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigen. Der geringe Wasserstand in den Gewässern fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und die Schadstoffkonzentration dadurch zu. Sonneneinstrahlung und Hitze sorgen für eine hohe Wassertemperatur und damit einen verminderten Sauerstoffgehalt im Wasser. Gewitter und Regenschauer wirken sich dabei nur kurzzeitig verbessernd auf die Gewässerzustände aus.

Aufgrund der derzeitigen Wetter- und Niedrigwasserlage ist nun bis zum 14. August die Wasserentnahme im Zuge des Gemeingebrauchs (Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen) aus allen öffentlichen oberirdischen Gewässern (Seen, Flüsse, Bäche) im Landkreis Reutlingen per Allgemeinverfügung verboten.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch im Landkreis Reutlingen aus dem Neckar, der Erms, der Echaz, der Großen Lauter flussabwärts ab dem Zusammenfluss der Gächinger Lauter und der Großen Lauter, der Zwiefalter Aach und dem Kesselbach.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Reutlingen einsehbar. (pm)