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Urteil zu Dieselfahrverboten: Reutlingen geht in Revision

Nach dem Land hat auch die Stadt Reutlingen Revision eingelegt gegen die Nachbesserung des Luftreinhalteplans. Dieselfahrverbote wird es bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht geben.

Die Lederstraße in Reutlingen. Foto: Markus Niethammer
Die Lederstraße in Reutlingen.
Foto: Markus Niethammer

REUTLINGEN. Kaum war die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zum Luftreinhalteplan für Reutlingen raus, kam schon die prompte Reaktion vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg: Nur einen Tag später, am 17. April, ließ es wissen, dass das Land das Urteil anfechten wird. Die Stadt Reutlingen war nicht ganz so flott. Doch inzwischen ist auch sie in Revision gegangen. »Wir haben nichts zu verlieren, nur zu gewinnen«, so Baubürgermeisterin Ulrike Hotz auf GEA-Nachfrage.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte der Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und das Land Baden-Württemberg dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan für Reutlingen so nachzubessern, dass die an der Messstation Lederstraße notorisch überschrittenen Stickstoffdioxid-Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden. Dieselfahrverbote seien in den bislang »defizitären« Luftreinhalteplan für Reutlingen aufzunehmen.

Solange die Revision zur nächsten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht, läuft, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Deshalb können auch keine Diesel-Fahrverbote verhängt werden. Ein bis eineinhalb Jahre kann es dauern, bis die Bundesverwaltungsrichter entschieden haben. (GEA)

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