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Spielzeugläden zu: Warum Müller in Reutlingen komplett offen bleiben darf

Seit heute müssen Einzelhandelsgeschäfte geschlossen bleiben. Auch Spielzeugläden sind zu, während Müller in Reutlingen ähnliche Artikel verkauft. Viele finden das ungerecht. Was das Reutlinger Ordnungsamt dazu sagt.

Die Spielwarenabteilung im Müller in Reutlingen.
Die Spielwarenabteilung im Müller in Reutlingen. Foto: Egenberger
Die Spielwarenabteilung im Müller in Reutlingen.
Foto: Egenberger

REUTLINGEN. Der Lockdown macht sich in der Reutlinger Innenstadt deutlich bemerkbar. Da der Betrieb von Einzelhandels- und Ladengeschäften seit heute untersagt ist, ist die Wilhelmstraße teilweise wie leergefegt. Nur wenige Läden wie beispielsweise Bäcker, Metzger, Apotheken und Optiker haben noch geöffnet. Von der Schließung ausgenommen sind auch Drogeriemärkte, in den Sozialen Medien sorgt das jedoch für massive Kritik. »Im Müller ist fröhliches Shoppen angesagt inklusive kompletter Spielwaren-Abteilung. Ich war eben dort, ist komplett offen (im Gegensatz zum ersten Lockdown im Frühling). Die kleinen Läden müssen schließen und dürfen noch nicht mal Vorbestellungen abholen lassen. Wenn, dann gleiches Recht für alle bitte«, schreibt ein verärgerter Nutzer bei Facebook.

Er ist nicht der Einzige, der sich aufregt. Auch bei der Stadt Reutlingen sind Beschwerden zu diesem Thema eingegangen. Der Grund: Schon im Lockdown im März mussten Einzelhändler schließen. Drogerien durften offen bleiben, mussten jedoch Bereiche, in denen keine Drogerie-Artikel verkauft wurden, absperren. Auch Müller hat das damals umgesetzt, jetzt hingegen nicht. Ein Verstoß gegen die aktuelle Corona-Verordnung?

Reutlinger Markt-Leiterin beruft sich auf Corona-Verordnung

Nein, sagt der Leiter des Reutlinger Ordnungsamts Albert Keppler: »Wir sind an den Müller herangetreten und haben gefragt, auch welcher Grundlage er den ganzen Laden geöffnet hat.« Die Marktleiterin habe sich auf einen Absatz in der Verordnung berufen, der besagt: »Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen.«

Das Problem ist laut Keppler, dass aktuell nicht geregelt sei, worin der erlaubte Sortimentsteil überwiegen muss. In der Fläche oder im Umsatz? Die Marktleiterin habe dem Ordnungsamt erklärt, dass der Umsatz, den Müller mit Drogerie-Artikel generiert größer ist, als jener, der mit den übrigen Produkten generiert wird. So lange es keine Auslegungshinweise vom Land gibt, werde man es deshalb dulden, dass Müller seinen kompletten Bereich für Kunden zugänglich macht, sagt der Ordnungsamtsleiter. Währenddessen bleiben kleine Läden, die ausschließlich Spielwaren verkaufen, dicht. (GEA)