Logo
Aktuell Corona

Schulen und Kindertageseinrichtungen im Kreis Reutlingen öffnen wieder

Da die Inzidenz im Landkreis Reutlingen am fünften Tag unter 165 liegt, wird von Montag an Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht wieder möglich und Kindertageseinrichtungen werden wieder geöffnet.

Rückkehr in die Schulen
Präsenzunterricht an einer Schule. Foto: Frank Rumpenhorst
Präsenzunterricht an einer Schule.
Foto: Frank Rumpenhorst

REUTLINGEN. Von Montag, 10. Mai, an ist im Landkreis Reutlingen der Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht wieder möglich und Kindertageseinrichtungen werden wieder geöffnet, teilte das Landratsamt Reutlingen mit. Seit dem 26. April sind die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Reutlingen gemäß den Regelungen der Bundesnotbremse geschlossen, da die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 165 Fällen pro 100.000 Einwohner lag. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 165, ist wieder Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht möglich.

Die heutige 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Reutlingen liegt laut Robert-Koch-Institut bei 132,7 und ist damit am fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 165. Am übernächsten Tag tritt somit das Verbot des Präsenzunterrichts gemäß Bundesnotbremse außer Kraft.

Bei Lockerungen für den Einzelhandel ist der Schwellenwert 150 entscheidend

Bleibt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 150, dürfen gemäß den Regelungen der Bundesnotbremse, wieder Click and Meet-Angebote im Einzelhandel gemacht werden.

Die Öffnung für Ladengeschäfte für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung wird damit für einen fest begrenzten Zeitpunkt wieder zulässig. Es muss ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf oder eine Impfdokumentation oder eine bestätigte Infektion (i.S.d. § 4a CoronaVO) nachgewiesen werden. Auf 40 Quadrameter Fläche darf sich maximal eine Kundin oder ein Kunde aufhalten.

Weiterhin gelten die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Gesichtsmaske) sowie die Hygieneauflagen der Corona-Verordnung und die Kontaktdaten der Kunden müssen erfasst werden

Sollte die Inzidenz im Landkreis Reutlingen am Montag unter 150 bleiben, wird dies das Landratsamt am Montag öffentlich bekannt machen. Click and Meet- Angebote wären dann am übernächsten Tag, also ab Mittwoch, erlaubt.

Sollte die Inzidenz am Montag doch über 150 liegen, sind keine Lockerungen für den Einzelhandel möglich. (pm)