REUTLINGEN. Seit Montag, 2. Mai, lässt das Regierungspräsidium Tübingen Gewährleistungsmängel im Scheibengipfeltunnel beheben. Bei den Arbeiten hat sich gezeigt, dass sich der Umfang und die Ausprägung insbesondere bei den Rissen im Beton erhöht haben. Damit die Arbeiten zusammenhängend weitergeführt und abgeschlossen werden können, ist eine Verlängerung der Sperrungen für weitere drei Nächte erforderlich.
Umleitung über Ortsdurchfahrt
Die Sperrung des Scheibengipfeltunnels und in der Folge der Ortsumgehung Reutlingen im Verlauf der Bundesstraße 312 erfolgt ab Montag, 16. Mai, bis Donnerstag, 19. Mai, jeweils von 21 bis 5 Uhr. Die Sperrung und die Wegweisung werden über die tunneleigenen Wechselverkehrszeichen angezeigt. Die Umleitungsstrecke verläuft in beiden Richtungen über die Ortsdurchfahrt von Reutlingen. Während der Sperrungen des Scheibengipfeltunnels ist das Lkw-Durchfahrtsverbot auf den Umleitungsstrecken aufgehoben. (eg)