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Reutlinger Notfallbetreuung in Sonderfällen

Stadtverwaltung will Eltern in besonderen Berufen, die Kindergartenkinder haben, helfen. Bibliotheken, Museen und Sportstätten werden geschlossen

Für berufstätige Eltern ist eine Kinderbetreuung extrem wichtig.  FOTO: ADOBE STOCK
Für berufstätige Eltern ist eine Kinderbetreuung extrem wichtig. FOTO: ADOBE STOCK
Für berufstätige Eltern ist eine Kinderbetreuung extrem wichtig. FOTO: ADOBE STOCK

REUTLINGEN. Die baden-württembergische Landesregierung hat wie berichtet die Schließung aller Schulen und Kindertagesbetreuungen in Baden-Württemberg ab Dienstag, 17. März, bis zum Ende der Osterferien angeordnet. Die Reutlinger Stadtverwaltung arbeite auf Hochtouren daran, eine Notfallbetreuung von Kindergartenkindern anzubieten, so das städtische Presseamt. Die Einrichtung dieser Notfallbetreuung in Sonderfällen sei erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten aufrechtzuerhalten.

Zur kritischen Infrastruktur zählen unter anderem die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der Gefahrenabwehr (Blaulichtorganisationen, wie zum Beispiel Feuerwehr und Polizei) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, öffentlicher Personennahverkehr, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

Eine Notfallbetreuung könne nur dann angeboten werden, wenn beide Eltern oder der/die Alleinerziehende in kritischen Infrastrukturen in Reutlingen beschäftigt sind. Eltern, auf die diese besonderen Kriterien zutreffen, können direkt über ein Online-Formular, das auf der städtischen Homepage eingestellt ist, ihr Kind zur Notfallbetreuung anmelden (siehe Infobox). Eine Anmeldung ist nur über dieses Online-Formular möglich. Anhand der Fragen im Formular wird deutlich, wer zur Zielgruppe gehört. Nach der Anmeldung werde die Stadt sobald wie möglich mit den Eltern Kontakt aufnehmen.

Wer allgemeine Fragen zur Notfallbetreuung hat, könne sich telefonisch an die Stadtverwaltung wenden. Die Hotline ist noch bis Freitag, 20. März, von bis 17 Uhr geschaltet.

Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts aufweisen, könnten jedoch nicht betreut werden. Eltern, die in Reutlingen arbeiten, aber deren Kinder nicht in Reutlinger Einrichtungen angemeldet sind, sollen sich an die jeweiligen Städte und Kommunen wenden. Für Eltern von Schülern gelte: Die Schule beziehungsweise das Kultusministerium informiert die Erziehungsberechtigten über die weitere Vorgehensweise.

Diese Maßnahmen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus verhindern sollen, können nur dann ausreichend wirken, wenn die sozialen Kontakte auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden. Deshalb schließt die Stadtverwaltung ab Dienstag, 17. März, die Stadtbibliothek einschließlich Stadtteilbibliotheken, alle städtischen Museen (Heimatmuseum, Naturkundemuseum, Kunstmuseum, Museum Im Dorf Betzingen, Samenhandelsmuseum Gönningen, Industriemagazin). Alle städtischen Sportstätten sind ebenfalls ab Dienstag, 17. März, bis vorerst Sonntag, 19. April, geschlossen. Diese Regelung beinhaltet auch die Lehrschwimmbecken und die Umkleide- und Duschräume der städtischen Sportaußenanlagen, zum Beispiel Kreuzeiche-Stadion, Sportpark-Gebäude, Dietweg-Betriebsgebäude. Die Bürger werden gebeten, nur in zwingend notwendigen Fällen das Rathaus zu besuchen. Anliegen können per Telefon oder E-Mail an die Abteilungen gerichtet werden. (sv) Online-Formular für Notfallbetreuung

 

reutlingen.de/notfallbetreuung

Hotline bis Freitag, 20. März, von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer

 

07121 3035543

 

LAGEMELDUNG

Das Landratsamt teilte am Sonntag 30 laborbestätigte Corona-Fälle im Kreis Reutlingen mit. (eg)