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Reutlinger Landratsamt warnt vor Fake-Websites, die »i-Kfz« anbieten

Für diejenigen, die ihr Fahrzeug online abmelden möchten, ist Vorsicht angesagt. Das Reutlinger Landratsamt warnt vor gefälschten Internetseiten.

Kfz-Zulassungsstellen verbinden viele Autobesitzer mit oft langen Wartezeiten. Durch die Kfz-Anmeldung im Internet sollen sie si
Kfz-Zulassungsstellen verbinden viele Autobesitzer mit oft langen Wartezeiten. Durch die Kfz-Anmeldung im Internet sollen sie sich künftig den Behördengang sparen können. Foto: Arne Immanuel Bänsch
Kfz-Zulassungsstellen verbinden viele Autobesitzer mit oft langen Wartezeiten. Durch die Kfz-Anmeldung im Internet sollen sie sich künftig den Behördengang sparen können.
Foto: Arne Immanuel Bänsch

KREIS REUTLINGEN. Die Fahrzeugzulassung geht seit 1. September schneller und günstiger. Interessierte können nun mit i-Kfz ihr Auto bequem von zu Hause aus zulassen und sofort losfahren. Seit Anfang des Monats ist bundesweit die vierte Stufe der digitalen Kfz-Zulassung »i-Kfz« an den Start gegangen, so auch bei den Zulassungsstellen des Landratsamtes Reutlingen.

Doch es ist Vorsicht angesagt. Antragsteller sollten laut dem Reutlinger Landratsamt unbedingt darauf achten, dass sie das offizielle Online-Zulassungsverfahren nutzen und i-Kfz nur über die Internetseite des Landkreises aufrufen. »Es hat sich gezeigt, dass verschiedene mitunter gefälschte Internetseiten existieren«, informiert das Landratsamt. Die Seiten täuschen den Nutzern eine digitale Kfz-Abmeldung vor und verlangen eine hohe Gebühr, führen aber keine Dienstleistung durch. I-Kfz ist über die Internetseite der Kfz-Zulassungsstelle aufrufbar. Wer ein Fahrzeug online abmelden möchte, soll dies ebenfalls auf der Seite des Landratsamts tun.

Neue Gebührenordnung

Seit 1. September gelten bundesweit neue Gebühren. Diese sind auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu finden. Die digitale Zulassung kostet 12,80 Euro und eine Tageszulassung 14,90 Euro. Die Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und ein neues Kennzeichen, mit oder ohne Halterwechsel beträgt 12,10 Euro. Eine Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung 10,60 Euro.

Eine Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens beläuft sich auf 10,40 Euro, eine Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk, mit oder ohne Halterwechsel, 9,90 Euro. Eine Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks plus neuem Kennzeichens bei Halterwechsel kostet 12,40 Euro. Die Abmeldung eines Fahrzeugs beträgt 2,10 Euro. Möchte ein Fahrzeugführer innerhalb desselben Zulassungsbezirks seine Anschrift ändern, muss er 4,30 Euro zahlen. (GEA)