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Reutlinger Cineplex: Öffnung mit 1,50 Meter Abstand nicht wirtschaftlich

Das Cineplex Planie in Reutlingen ist geschlossen. Wann es wieder öffnet hängt davon ab, welche Vorgaben die Landesregierung macht. Das größte Problem sind die Abstandsregeln.

Foto: Stefan Marschall
Foto: Stefan Marschall

REUTLINGEN. In Baden-Württemberg sind ab 1. Juni wieder öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt. Das hat das grün-schwarze Kabinett beschlossen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) heute. Von der Lockerung profitieren auch Kinos. Unter welchen Bedingungen sie in Baden-Württemberg öffnen dürfen, ist allerdings noch nicht bekannt.

Für Detlef Rabe, Geschäftsführer des Cineplex in Reutlingen, ist jedoch klar: Wenn die 1,50-Meter-Regel konsequent eingehalten werden muss, dann ist der Betrieb eines Kinos nicht wirtschaftlich. Das treffe auch zu, wenn ein Nebenverkauf mit Getränken und Snacks wegfällt, sagte er auf GEA-Anfrage. Rabe könnte sich vorstellen, nur jede zweite Reihe zu belegen, mehr wäre utopisch, sagt er. Außerdem sollten zwischen einzelnen Buchungen statt drei Plätzen, wie es die 1,50-Meter-Regel erfordern würde, nur zwei freigelassen werden, sonst ist die Auslastung des Kinos zu gering.

Auch die Kinoverbände sehen das Abstandsgebot als größtes Problem bei einer Wiedereröffnung. »Wenn zwei Plätze belegt sind, müssen zwölf frei bleiben«, sagte Christine Berg vom Vorstand HDF Kino der Deutschen Presse-Agentur. So könne ein Kinosaal maximal zu 20 oder 25 Prozent ausgelastet werden.

Nicht umsetzbar ist laut Rabe auch eine Regelung in Hessen, wo Lichtspielhäuser bereits geöffnet haben. Dort dürfen Besucher nicht zu nah an anderen vorbeilaufen - auch nicht während einer Vorstellung, um auf die Toilette zu gehen. Das bedeutet, dass pro Reihe nur eine Buchung platziert werden darf, zwei wenn auf beiden Seiten ein Gang ist.

Ein Termin für die Öffnung von Lichtspielhäusern im Land gibt es noch nicht. Wann im Planie-Kino in Reutlingen wieder die Leinwand flimmert, hängt letztendlich aber nicht nur von der Landesregierung, sondern vor allem von den Vorgaben ab, sagt Rabe. Bis dahin müssen Cineasten aber nicht aufs Filmeschauen verzichten, schließlich gibt es in der Region mittlerweile eine Reihe von Autokinos, beispielsweise in Reutlingen, Tübingen, Pfullingen und Grafenberg. (GEA/dpa)