REUTLINGEN. Am 21. März 2020 musste die Feuerwehr zu einem Einsatz im Reutlinger Wohngebiet »Ringelbach« ausrücken. Ein 40-Jähriger hatte dort sein Zimmer in Brand gesetzt. Der Brandstifter wartete vor dem Haus auf die Polizei und wurde sofort festgenommen. Er kam allerdings nicht in ein Gefängnis, sondern ins Zentrum für Psychiatrie in Bad Schussenried. Das hatte seine Gründe, wie vor Gericht nun deutlich wurde.
Ab 2016 hat sich bei dem 40-Jährigen nämlich eine schizophrene Psychose manifestiert. Er fühlte sich von allen in seinem Umfeld verfolgt und bedroht.
Im Laufe der Jahre wurde die Krankheit immer schlimmer. Zwischen Februar und Ende März 2020 entluden sich die psychotischen Schübe in mehreren Straftaten. Der 40-Jährige beleidigte und bedrohte Polizeibeamte, trat einer Ärztin in den Bauch und zerstörte das Mobiliar zweier Zimmer, in denen er wohnte.
Im März 2020 legte er dann in seiner Ein-Zimmer-Wohnung im Ringelbach Feuer. Die 10. Große Strafkammer hält den Beschuldigten allerdings wegen seiner psychischen Krankheit für schuldunfähig und sprach ihn deshalb heute frei. Gleichzeitig ordnete das Gericht die weitere Unterbringung des 40-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er sonst wahrscheinlich wieder schwere Straftaten begehen würde. Das Gericht folgte dabei den Empfehlungen des psychiatrischen Sachverständigen. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten für die Unterbringung des 40-Jährigen. Weil der Beschuldigte das Urteil am Mittwoch annahm, ist es jetzt rechtskräftig. (GEA)
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