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Reutlinger Brand-Drama: Warum wird wegen Mord-Verdachts ermittelt?

Ermittler am Tag nach dem Brand am Fachpflegeheim in der Oberlinstraße. Foto: Frank Pieth
Ermittler am Tag nach dem Brand am Fachpflegeheim in der Oberlinstraße.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. Die 57-jährige Frau, die nach einem Feuer in einem Fachpflegeheim in der Oberlinstraße unter Mordverdacht steht, ist weiterhin nicht ansprechbar. Das teilte die Polizei mit. Bei dem Brand am Dienstagabend waren drei Menschen gestorben. Der Brand war im Zimmer der Verdächtigen ausgebrochen. In der Einrichtung der GP.rt leben zumeist ältere Menschen mit psychischen Erkrankungen, die zusätzlich auf pflegerische Hilfe angewiesen sind.

Die Polizei verkündete am Mittwoch dann, dass die Staatsanwaltschaft wegen dreifachen Mordes und elffachen versuchten Mordes gegen die Frau ermittelt. Einige GEA-Leser reagierten mit Unverständnis, wie man eine psychisch kranke Frau des Mordes bezichtigen könne.

Polizeisprecherin Andrea Kopp erklärt, dass es neben bekannten Mordmerkmalen wie Habgier und Grausamkeit auch andere Mordmerkmale gibt. »Das Mordmerkmal, das hier zum Tragen kommt, ist die gemeingefährliche Tatbegehung. Das gemeingefährliche Mittel ist in diesem Fall die Brandlegung, da die Frau nicht mehr unter Kontrolle hatte, wie viele Menschen zu Schaden kommen können.« Die Staatsanwaltschaft hat einen Unterbringungsbefehl erlassen. Heißt: Die Verdächtige wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, sobald es ihr besser geht. Ob sie schuldunfähig ist, werde sich im Laufe des Verfahrens klären, so Kopp. (GEA)