REUTLINGEN. Zu einem Jahr und sechs Monaten ist ein Mann aus einer Kreisgemeinde wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung verurteilt worden. Der Täter, der als Bestatter arbeitet, hatte im Januar ein Reutlinger Bordell besucht und mit einer Prostituierten Geschlechtsverkehr zum Preis von 30 Euro vereinbart. Weil er mit der Leistung nicht zufrieden war, forderte er sein Geld zurück.
Richter Eberhard Hausch und die beiden Laienrichter waren in der zweiten Hauptverhandlung am Amtsgericht Reutlingen von dem gezielten Faustschlag des Angeklagten auf die Sexarbeiterin überzeugt: »Es ist bereits das zweite Mal in rascher Folge, dass Sie eine körperlich unterlegene Frau aus Frust über Ihr eigenes Versagen verletzt haben«, erklärte Hausch die Höhe des Strafmaßes, das ohne Bewährungschance verhängt worden war. Der Verurteilte sprach hingegen immer noch von »Abzocke«. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. (GEA)