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Reutlinger Banküberfall: Viele Hinweise nach »Aktenzeichen XY … ungelöst«

REUTLINGEN. Fast genau ein Jahr ist es her, dass ein unbekannter Bankräuber am Nachmittag des 24. Februar 2022 die Filiale der Kreissparkasse in der Gustav-Groß-Straße in Reutlingen überfallen hat. Trotz der umfangreichen Ermittlungen des Kriminalkommissariats Reutlingen und einer breiten Öffentlichkeitsfahndung konnte der Täter bislang nicht gefasst werden. Nun wurde der Fall am Mittwoch um 20.15 Uhr im ZDF in der Sendung »Aktenzeichen XY... ungelöst« präsentiert. Daraufhin gingen bei der Reutlinger Polizei zahlreiche Hinweise ein, teilt die Pressestelle am Donenrstag mit.


Foto: Polizei Reutlingen

Das Team um Moderator Rudi Cerne hat das Verbrechen in enger Zusammenarbeit mit dem Kriminalkommissariat Reutlingen in einem Filmbeitrag aufgearbeitet. "Nach Veröffentlichung des Beitrags sind beim Kriminalkommissariat Reutlingen rund 120 Hinweise aus dem ganzen Bundesgebiet eingegangen. In der überwiegenden Mehrzahl handelte es sich um allgemeine Hinweise, zum Beispiel zu den vom Täter getragenen Handschuhen, um Hypothesen zu dem Täter oder auch Ermittlungstipps. Einzelne Hinweise in Bezug auf die mögliche Identität des unbekannten Täters gingen ebenfalls ein. Diesen gehen die Ermittler aktuell intensiv nach, heißt es in der Pressemeldung.

Foto: Polizei Reutlingen
Foto: Polizei Reutlingen

Wie bereits berichtet, hatte der Unbekannte vor rund einem Jahr gegen 14.30 Uhr die Filiale der Kreissparkasse betreten und von einer Beschäftigten unter Vorhalt einer Pistole Geld gefordert. Mit einem mittleren, fünfstelligen Geldbetrag war er zu Fuß in Richtung Sonnenstraße geflüchtet, von wo er zuvor auch gekommen war.

Zeugen können sich auch weiterhin jederzeit unter der 071219423333beim Polizeirevier Reutlingen melden. Oder per E-Mail unter reutlingen.kk@polizei.bwl.de. Für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung der Täter führen, wurde von Seiten der Bank eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Wahrnehmung präventivpolizeilicher Aufgaben oder die Verfolgung von Straftaten gehört. Über die Zuerkennung und Verteilung entscheidet der Auslobende unter Ausschluss des Rechtsweges. (pol)