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Aktuell Corona

Reutlinger Abstrichstelle in Betrieb: Nur mit Termin vom Gesundheitsamt

Zur weiteren Entlastung der Arztpraxen, Krankenhäuser und insbesondere des mobilen Bürgerdienstes des Gesundheitsamtes hat das Landratsamt in Reutlingen eine weitere zentrale Abstrichstelle zur Testung von Corona-Verdachtsfällen eingerichtet.

Ärzte und Feuerwehrleute sind jetzt in der zweiten zentralen Abstrichstelle des Landratsamts im Einsatz, um Patienten mit Corona
Ärzte und Feuerwehrleute sind jetzt in der zweiten zentralen Abstrichstelle des Landratsamts im Einsatz, um Patienten mit Corona-Verdacht zu testen. FOTO: NIETHAMMER
Ärzte und Feuerwehrleute sind jetzt in der zweiten zentralen Abstrichstelle des Landratsamts im Einsatz, um Patienten mit Corona-Verdacht zu testen. FOTO: NIETHAMMER

REUTLINGEN. Bereits vorigen Samstag war in Münsingen auf dem ehemaligen Schöll-Areal in der Uracher Straße die erste zentrale Abstrichstelle eröffnet worden. Neben Ärzten sind dort ehrenamtliche Helfer des DRK-Kreisverbandes und der Feuerwehr Münsingen im Einsatz. Am Donnerstag ging nun zusätzlich die zweite zentrale Abstrichstelle auf dem Kreuzeiche-Parkplatz in Reutlingen in Betrieb.

Auch hier besteht das Team aus Ärzten und Angehörigen der Feuerwehr Reutlingen. In beiden zentralen Abstrichstellen werden Abstriche von den Mitarbeitenden, die entsprechende Schutzausrüstung tragen, direkt durch das geöffnete Autofenster entnommen.

Das Landratsamt betont in einer Pressemitteilung: »Getestet wird nur, wer einen Termin vom Gesundheitsamt erhalten hat.« Einen entsprechenden Termin bekommen Patienten mit Symptomen und Kontakt zu einem laborbestätigten Covid-19-Erkrankten, mit einer Lungenentzündung und Personen mit Symptomen, die in kritischen Bereichen, wie Medizin und Pflege arbeiten.

Personen, die Symptome haben und durch die Covid-19-Erkrankung besonders gefährdet sind, erhalten ebenso einen Termin. Dazu zählen beispielsweise Patientinnen und Patienten über 50 mit Herz- oder Lungenerkrankungen, Krebs-erkrankungen oder Diabetes mellitus.

Die Abstrichergebnisse werden vom Landratsamt Reutlingen an die jeweils zuständigen Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinden übermittelt, die über die erforderlichen Maßnahmen der Quarantäne entscheiden und diese dann auch einleiten. (lra)