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Reutlingen hat zweitgrößten Anteil an Tempo-30-Zonen

Von allen Großstädten in Deutschland hat Reutlingen den zweitgrößten Anteil an Tempo-30-Zonen. Nur in Berlin ist der Wert größer.

Tempo-30-Zone
Ein Verkehrsschild weist auf eine Tempo-30-Zone hin. Foto: Arne Dedert
Ein Verkehrsschild weist auf eine Tempo-30-Zone hin.
Foto: Arne Dedert

LEIPZIG. Reutlingen hat von allen deutschen Großstädten den zweitgrößten Anteil an Straßen, auf denen höchstens mit Tempo 30 oder weniger gefahren werden darf. Das geht aus einer Deutschlandkarte des Leibniz-Instituts für Länderkunde (IfL) in Leipzig hervor. Demnach gilt auf 58,45 Prozent der Reutlinger Straßen maximal Tempo 30. Danach folgen München und Essen mit jeweils 56 Prozent. Spitzenreiter ist Berlin mit 60 Prozent, Schlusslichter in diesem Vergleich aller 80 Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern bilden Salzgitter und Koblenz mit jeweils knapp 18 Prozent.

Nur auf zehn Kilometern Hauptstraße gilt in Reutlingen Tempo 30

Laut IfL beträgt die gesamte Straßenlänge Reutlingens 467,1 Kilometer, aufgeteilt in 144,9 Kilometer Haupt- und 322,2 Kilometer Nebenstraßen. Auffällig ist, dass auf Hauptstraßen nur auf einer Länge von insgesamt zehn Kilometern Tempo 30 oder weniger gefahren werden darf. Das entspricht einem Anteil von rund zwei Prozent am gesamten Straßennetz der Stadt. Verglichen mit anderen Städten ist das ein sehr geringer Wert. In Berlin beispielsweise ist der Anteil mit 3,84 Prozent rund doppelt so groß, was 239,8 Kilometer Strecke entspricht.

 

Ein Blick auf die Karte zeige zudem, dass Städte in Nord- und Süddeutschland die höchsten Anteile geschwindigkeitsreduzierter Straßen haben, teilte das Institut am Dienstag mit. In der Mitte - von Mönchengladbach bis Dresden - gebe es dagegen ein breiteres Band mit eher wenig Tempo-30-Zonen.

Regionale Unterschiede

Ein Grund für die regionalen Unterschiede sei der Umfang des Vorfahrtsstraßennetzes. Nur auf Nebenstrecken dürfen die Straßenverkehrsbehörden nämlich »im Einvernehmen mit der Gemeinde« Tempo-30-Zonen einrichten. Auf Bundes- oder Landstraßen geht das nicht.

»Darüber hinausgehende Erklärungsversuche wie Bevölkerungszahl, politische Ausrichtung oder Gewerbesteueraufkommen scheinen keine klare Auswirkung auf die Ausweisung von Tempo-30-Zonen in deutschen Großstädten zu haben«, schreiben die IfL-Forscher. Dazu seien aber weiterführende qualitative Forschungen nötig.

In Deutschland gilt seit 1957 innerorts Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit. Eine Initiative »Lebenswerte Städte« aus Hunderten Kommunen setzt sich derzeit dafür ein, dass Städte und Gemeinden dort, wo sie es notwendig finden, die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h festlegen können. (dpa/GEA)