REUTLINGEN. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des qualifizierten Mietspiegels gebilligt, den er vor zwei Jahren in Auftrag gegeben hat. Ein qualifizierter Mietspiegel kann nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden, nach vier Jahren ist er neu zu erstellen. Erfasst werden auch Kriterien wie Lage oder Ausstattung der Wohnung.
Bei einem qualifizierten Mietspiegel gilt die Vermutung, dass er die »ortsübliche Vergleichsmiete« wiedergibt. Dadurch entsteht nicht nur mehr Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter, sondern auch mehr Transparenz. Der Mietspiegelrechner kann ab Dezember bei der Stadt abgerufen werden. (GEA)