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Plakate mit Hinweisen: Ohne Maske nicht in die Reutlinger Fußgängerzone

Mund-Nasen-Schutz ist in Fußgängerzonen und auf Marktplätzen Pflicht, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht »sicher« eingehalten werden kann. Und das ist meistens der Fall, sagt Reutlingens Ordnungsamtschef Albert Keppler. Deshalb sollte grundsätzlich in der Wilhelmstraße Maske getragen werden.

Hinweis auf die Maskenpflicht
Hinweis auf die Maskenpflicht Foto: Markus Niethammer
Hinweis auf die Maskenpflicht
Foto: Markus Niethammer

REUTLINGEN. Weil in der Fußgängerzone fast immer viele Passanten unterwegs sind und ein Ausweichen nicht möglich ist, sollte Mund-Nasen-Schutz die Regel sein und nicht, wie viele meinen, die Ausnahme, klärt Keppler auf. Um das allen klar zu machen, hat die Stadt heute Plakate mit der Aufschrift »Fußgängerzone: Danke, dass Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen« aufgehängt. Aufsteller an den Eingängen der Fußgängerzone, zu der auch viele Seitenstraßen gehören, sollen folgen.

Mit den Masken-Kontrollen will das Ordnungsamt demnächst beginnen. Und sich dabei an die Linie der Polizei bei deren Aktionen im ÖPNV halten: Erst mal wird darauf hingewiesen, dass Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. »Wenn die Leute dann einsichtig sind, ist es okay. Nur die, die stur sind, werden wir anzeigen«, kündigt Keppler an. (GEA)