REUTLINGEN. »Das darf nicht sein«, regt sich die Reutlinger Fotografin Gaby Höss über den Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium auf, der Bürger bald dazu zwingen könnte Bilder für Personalausweis und Reisepass ausschließlich am Automaten im Bürgeramt zu machen. »Wir sind die Profis. Wir wollen die Bilder weiterhin machen. Es gibt Möglichkeiten alles sicher zu gestalten. Die Fotoindustrie ist am Thema dran«, betont die Fotografenmeisterin. Abgesehen von der Bildqualität hätten Passbilder erhebliches wirtschaftliches Gewicht.
»Man kann dem Einzelhandel, zu dem Fotografen und Fotohändler gehören, nicht noch mehr wegnehmen. Das Passbildgeschäft ist wichtig, weil es einen Deckungsbeitrag liefert. Es ist ein Baustein, um Mieten und Arbeitsplätze zu sichern«, betont Gaby Höss. Sie vermutet, dass eine Umsetzung des Gesetzentwurfes »bis zu Zehntausend Arbeitsplätze kosten wird«. Für die Reutlinger Fotografin geht es darum, »dass der Bürger die Wahl haben sollte, wo er seine Passbilder machen lässt«.
Rolf Jenner, Inhaber eines kleinen Fotofachgeschäftes, hat ebenfalls keinerlei Verständnis für den Gesetzentwurf. »Ich finde das blöd. Immer mehr Bürokratie«, meint er. »Viele Fotografen leben davon. Passbilder sind ein wichtiger Teil des Umsatzes«, sagt auch Jenner. Zwar verstehe er den Wunsch nach mehr Sicherheit, »aber ich verändere doch keine Passbilder. Generell nicht«. Unter dem Strich seien solche Gedankenspiele der Politik wie ein weiterer Schlag ins Gesicht der ohnehin durch die Digitalisierung und den Internethandel unter Druck stehenden kleineren Geschäfte.
Armin Krüger vom Foto Quick Labor lässt kein gutes Pixel am Plan aus dem Innenministerium. »Das würde den Fotohandel und insbesondere die Fotografen hart treffen, weil Passbilder ein Standbein sind«, sagt Krüger. Die Diskussion um Fälschungssicherheit versteht er nur zum Teil: »Ich kann mir nicht vorstellen, dass Bilder in Massen manipuliert werden. Insofern sehe ich den Sinn nicht«. Letztlich sei es auch kein Problem für Fotografen die Bilddateien sicher und vertraulich an Behörden zu übermitteln. (GEA)