REUTLINGEN/TÜBINGEN. Baden-Württemberg wird die angekündigte Notbremse der Bundesregierung schon mit der ohnehin vorgesehenen Aktualisierung der Corona-Verordnung ab dem kommenden Montag umsetzen. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag in Stuttgart mit. »Wir warten nicht auf den Bund, wir müssen jetzt handeln. Jeder Tag zählt in der Pandemiebekämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentieren«, so Lucha. Wesentlich ist vor allem, dass mit der Notbremse ab kommenden Montag ab einer Inzidenz von 100 auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr vorgesehen ist.
Im Reutlinger Landratsamt wusste man bis zur entsprechenden Mitteilung am späten Nachmittag noch nichts von den Plänen der Landesregierung. Noch am Vormittag teilte Christine Schuster, Sprecherin des Landratsamts, mit, dass der Kreis vorhatte in Sachen Ausgangssperre noch vor der Bundes-Notbremse aktiv zu werden. Sollte im Landkreis die 7-Tage-Inzidenz über den Wert von 150 steigen, war geplant gewesen, eine sogenannte Allgemeinverfügung zu erlassen. Diese hätte ebenfalls eine Ausgangssperre vorgesehen, die frühestens nach zwei Werktagen, also am kommenden Dienstag in Kraft getreten wäre. Auch das Landratsamt Tübingen teilte noch am Vormittag auf GEA-Anfrage mit, wie der Kreis Reutlingen vorgehen zu wollen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt (Stand Donnerstag 16 Uhr) im Landkreis Reutlingen bei 134,5 und im Landkreis Tübingen bei 135,1. Der Bundestag will am kommenden Mittwoch über die Bundes-Notbremse entscheiden. (GEA)