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Neues Gesetz verfehlt Ziel: Mehr Repression statt mehr Schutz für Prostituierte

Hat sich die Situation von Sexarbeitern durch die Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes im vergangenen Jahr verbessert? In einer Podiumsdiskussion im franz.K schilderten Experten der Region eher negative Auswirkungen.

Vor Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 galt käuflicher Sex als sittenwidrig. Foto: Boris Roessler/Archiv
Vor Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 galt käuflicher Sex als sittenwidrig. Foto: Boris Roessler/Archiv
Vor Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 galt käuflicher Sex als sittenwidrig. Foto: Boris Roessler/Archiv

REUTLINGEN. Nach Schätzungen des Reutlinger Gesundheitsamts gibt es in Baden-Württemberg rund 26.000 Sexarbeiter, heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl des Landkreises Reutlingen seien das 600 bis 700 Prostituierte in der Region, rechnete Evelyn Thumm, Ärztin und Beraterin im Reutlinger Gesundheitsamt, vor. Sie versuchte, auch die positiven Aspekte des neuen Gesetzes herauszuarbeiten. Die Beurteilung der anderen Diskussionsteilnehmer fiel dagegen weitgehend negativ aus.

Mehr Repression als Schutz sei die Folge, betonte die Sexarbeiterin »Mademoiselle Ruby«, die als Sprecherin des Bundesverbands erotischer und sexueller Dienstleistungen (BesD) auftrat und Perspektiven aus der Praxis lieferte. Kritisch beurteilten das neue Gesetz auch Brigitte Ströbele, Geschäftsführerin der Aidshilfe Tübingen/Reutlingen, und Prof. Dr. Barbara Stauber vom Institut für Erziehungswissenschaften an der Universität Tübingen.

Diskutierten über das Prostituiertenschutzgesetz (von links): Prof. Dr. Barbara Stauber von der Universität Tübingen, Brigitte S
Diskutierten über das Prostituiertenschutzgesetz (von links): Prof. Dr. Barbara Stauber von der Universität Tübingen, Brigitte Ströbele von der Aidshilfe Tübingen/Reutlingen, Evelyn Thumm vom Reutlinger Gesundheitsamt und »Mademoiselle Ruby« vom Bundesverband erotischer und sexueller Dienstleistungen. Carola Kochner und Birgit Peter moderierten die Runde. FOTO: NIETHAMMER
Diskutierten über das Prostituiertenschutzgesetz (von links): Prof. Dr. Barbara Stauber von der Universität Tübingen, Brigitte Ströbele von der Aidshilfe Tübingen/Reutlingen, Evelyn Thumm vom Reutlinger Gesundheitsamt und »Mademoiselle Ruby« vom Bundesverband erotischer und sexueller Dienstleistungen. Carola Kochner und Birgit Peter moderierten die Runde. FOTO: NIETHAMMER

Darum geht es: Zum 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes in Kraft getreten. Ziel war nach offiziellen Angaben die Schaffung von Regeln, um die Sexarbeiter besser zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Gleichzeitig sind die Anmeldung und eine gesundheitliche Beratung für Prostituierte Pflicht geworden. Und Gewerbetreibende müssen ihren Betrieb seither genehmigen lassen. (GEA)

Einen ausführlichen Bericht über die Veranstaltung lesen Sie morgen bei GEA+, im E-Paper und in der Print-Ausgabe des GEA.