REUTLINGEN. Nach Schätzungen des Reutlinger Gesundheitsamts gibt es in Baden-Württemberg rund 26.000 Sexarbeiter, heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl des Landkreises Reutlingen seien das 600 bis 700 Prostituierte in der Region, rechnete Evelyn Thumm, Ärztin und Beraterin im Reutlinger Gesundheitsamt, vor. Sie versuchte, auch die positiven Aspekte des neuen Gesetzes herauszuarbeiten. Die Beurteilung der anderen Diskussionsteilnehmer fiel dagegen weitgehend negativ aus.
Mehr Repression als Schutz sei die Folge, betonte die Sexarbeiterin »Mademoiselle Ruby«, die als Sprecherin des Bundesverbands erotischer und sexueller Dienstleistungen (BesD) auftrat und Perspektiven aus der Praxis lieferte. Kritisch beurteilten das neue Gesetz auch Brigitte Ströbele, Geschäftsführerin der Aidshilfe Tübingen/Reutlingen, und Prof. Dr. Barbara Stauber vom Institut für Erziehungswissenschaften an der Universität Tübingen.
Darum geht es: Zum 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes in Kraft getreten. Ziel war nach offiziellen Angaben die Schaffung von Regeln, um die Sexarbeiter besser zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Gleichzeitig sind die Anmeldung und eine gesundheitliche Beratung für Prostituierte Pflicht geworden. Und Gewerbetreibende müssen ihren Betrieb seither genehmigen lassen. (GEA)
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