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Neue Schöffen am Amtsgericht Reutlingen vereidigt

Fünf Jahre lang tragen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter jetzt Verantwortung. Wie sie am Amtsgericht Reutlingen begrüßt worden sind.

Neue Schöffen leisten ihren Eid mit den Worten: "Ich schwöre, die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters/einer ehrenamtlichen R
Neue Schöffen leisten ihren Eid mit den Worten: »Ich schwöre, die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters/einer ehrenamtlichen Richterin getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des jeweiligen Bundeslandes und getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe«. Foto: Stephan Zenke
Neue Schöffen leisten ihren Eid mit den Worten: »Ich schwöre, die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters/einer ehrenamtlichen Richterin getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des jeweiligen Bundeslandes und getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe«.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN. Justitia kann sehr gastfreundlich sein, wenn es um neue Schöffinnen und Schöfen geht. Zur Vereidigung der frisch gewählten ehrenamtlichen Richter hat die Frau von Amtsrichter Eberhard Hausch Kaffee und Kaltgetränke sowie Süßigkeiten aufgefahren. Hausch selbst bereitet die neuen Kolleginnen und Kollegen jenseits von ministeriellen Merkblättern und Broschüren ebenso charmant wie offen auf das vor, was sie in den kommenden fünf Jahren erleben werden.

Dann werden diese Menschen bei zahlreichen Verhandlungen ihre Lebens- und Berufserfahrung einbringen können. Der Amtsrichter beschreibt zunächst, »dass wir hier die mittlere Kriminalität machen«. Deswegen hätten die neuen Schöffen auch den Vorteil, »es hier nicht mit Leichen und blutigen Bildern zu tun zu haben«. Denn Mord und Totschlag verhandelt das Tübinger Landgericht. »Nicht jeden, den wir verurteilen, schicken wir ins Gefängnis«, ergänzt der erfahrene Richter. Die Mitarbeit bei der Rechtsprechung sei dabei nicht immer vergnügungssteuerpflichtig, manches könne »sehr ermüdend« sein.

Was die Kleiderordnung betreffe, hat Hausch einen passenden Vergleich bereit: »Wenn sie so zur Sitzung gehen, wie zum Geburtstag einer alten Tante, sind sie richtig angezogen«. Einen Hinweis hat Hausch noch: »Wundern sie sich nicht, wenn's manchmal müffelt oder nach Alkohol riecht«. (GEA)