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Mann bringt Waffe seines Opas zur Polizei und wird angezeigt

REUTLINGEN. Ein Reutlinger findet nach dem Tod seines Großvaters dessen Pistole. Er bringt sie zur Polizei – und wird angezeigt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Foto: dpa
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REUTLINGEN. Der Mann hatte nichts Böses im Sinn: Er wollte die Pistole des Verstorbenen ordnungsgemäß entsorgen, packte sie deshalb ins Auto und fuhr zur Polizei. Dass er sich damit strafbar macht, ahnte er nicht: Er hätte die Waffe nicht transportieren beziehungsweise »führen« dürfen. Vielmehr hätte er umgehend die Waffenbehörde – in diesem Fall das Landratsamt – oder die Polizei verständigen müssen, um das Corpus Delicti abholen zu lassen.

Die Polizei sei wiederum verpflichtet, der Staatsanwaltschaft eine Anzeige vorzulegen – auch wenn klar ist, dass der Betroffene nichts Böses im Schilde führte, sondern alles richtig machen wollte. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob die Sache eingestellt wird. Für ähnliche Fälle gibt die Polizei deshalb folgenden Rat: Die Waffe liegen lassen und dafür sorgen, dass niemand anderes rankommt. »So schnell wie möglich die Waffenbehörde, die originär zuständig ist, oder ersatzweise die Polizei verständigen.« Das gilt auch für Wilfried F.: Hätte der brave Mann die Behörde oder die Polizei angerufen und die Waffe am Fundort belassen, wäre er aus dem Schneider gewesen. (GEA)