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Landkreis Reutlingen: Nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte droht

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen liegt erstmals über 500. Wenn dieser Wert nun an zwei Tagen in Folge überschritten wird, drohen nächtliche Ausgangssperren für Ungeimpfte.

Ausgangssperre Reutlingen Wilhelmstraße
So sah die Wilhelmstraße in Reutlingen während der Ausgangssperre im Dezember 2020 aus. Foto: Stephan Zenke
So sah die Wilhelmstraße in Reutlingen während der Ausgangssperre im Dezember 2020 aus.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Reutlingen hat den ersten Tag den Wert von 500 überschritten. Am Freitag lag die 7-Tage-Inzidenz laut Landesgesundheitsamt bei 500,2. Sollte der Wert am Samstag erneut mindestens bei 500 liegen, sieht die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (gültig ab 24. November) weitergehende lokale Beschränkungen vor, teilte das Landratsamt Reutlingen mit. Vorbehaltlich möglicher Änderungen durch die neue Corona-Verordnung, die noch am Freitag verkündet werden soll, würden diese Beschränkungen ab Sonntag gelten.

Sofern die 7-Tages-Inzidenz von 500 an zwei Tagen infolge überschritten wird, gibt dies die Kreisverwaltung am Abend nach Veröffentlichung des Lageberichts des Landesgesundheitsamts ortsüblich bekannt. Zudem wird der Landkreis auf seinen Kanälen informieren, unter anderem auch über den Landkreisfunk. Bürgerinnen und Bürger können sich zu diesem anmelden und erhalten per Messenger-Dienst (Threema, Telegram) oder E-Mail aktuelle Meldungen des Landkreises. Mehr Informationen und Anmeldung zum Landkreisfunk stehen auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung.

Diese Informationen gelten vorbehaltlich möglicher Änderungen durch die neue Corona-Verordnung. Die neue Verordnung will das Land noch am Freitag verkünden und soll am Samstag in Kraft treten. Die Corona-Verordnung, die am 24. November in Kraft getreten ist, sieht als weitergehende lokale Beschränkungen unter anderem Ausgangsbeschränkungen für nicht genesene und nicht geimpfte Personen vor. Sie dürfen dann zwischen 21 und 5 Uhr die Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen.

Die Corona-Verordnung des Landes finden Sie unter: www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung. (pm)