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Kahlschlag in der Reutlinger Haydnstraße: Nachbarn bestürzt

Der Eigentümer hat alle Bäume fällen lassen.
Der Eigentümer hat alle Bäume fällen lassen. Foto: Privat/Stadt
Der Eigentümer hat alle Bäume fällen lassen.
Foto: Privat/Stadt

REUTLINGEN. Was ist denn mit dem prächtigen Grün passiert? Wer in der vergangenen Woche am ehemaligen Fernmeldeamt vorbeispaziert ist, wird festgestellt haben, dass hier sechs Bäume gefällt wurden. Geschehen ist dies bereits am Samstag, 26. Februar, in aller Früh.

Was bestürzte Nachbarn dazu bewegte, beim GEA anzufragen, weshalb in der Haydn-straße Tabularasa gemacht wurde. Deshalb mal beim Eigentümer, Jochen Welsch, nachgehakt: Warum mussten die Bäume weichen?

Hintergrund seien, laut Welsch, Forderungen des Reutlinger Ordnungsamts gewesen. »Die schikanieren mich!«, lässt er wissen. Mehrfach habe er Beschwerden wegen in den öffentlichen Verkehrsraum hängender Äste erhalten. Er könne doch nicht ständig den Gehweg freischneiden. Dafür habe er weder die nötige Zeit noch das nötige Geld. Also wurden die Bäume kurzerhand gefällt. »Es ist zwar schade um sie, aber es gab keine andere Lösung«, meint Welsch.

Messungen des Ordnungsamts haben ergeben, dass Äste der Bäume in der Haydnstraße Fußgänger behindern. Der Eigentümer wurde zum R
Ein Bild aus der Zeit vor der Fällung: Messungen des Ordnungsamts haben ergeben, dass Äste der Bäume in der Haydnstraße Fußgänger behindern. Der Eigentümer wurde zum Rückschnitt aufgefordert, wollte hierfür aber weder Zeit noch Geld aufwenden. Foto: Privat/Stadt
Ein Bild aus der Zeit vor der Fällung: Messungen des Ordnungsamts haben ergeben, dass Äste der Bäume in der Haydnstraße Fußgänger behindern. Der Eigentümer wurde zum Rückschnitt aufgefordert, wollte hierfür aber weder Zeit noch Geld aufwenden.
Foto: Privat/Stadt

In einer Stellungnahme des kommunalen Ordnungsamtes heißt es, dass die Behörde den Eigentümer lediglich dazu aufgefordert habe, »den nötigen Lichtraum über dem Gehweg und der Straße wieder freizuschneiden«. Für Passanten sei der Bürgersteig nicht ohne Weiteres benutzbar gewesen.

Sie hätten sich bücken müssen. Wichtig ist dem Amt, dass nicht zur Fällung, sondern lediglich zur Pflege der Bäume aufgefordert wurde. »Es hätte vollauf genügt, über dem Gehweg zweieinhalb Meter lichte Höhe und über der Fahrbahn viereinhalb Meter frei zu halten«, teilt die Behörde mit. (GEA)