REUTLINGEN. Trotz aller Beschränkungen ist Rausgehen und Sporttreiben weiterhin erlaubt. Die Freizeitanlage Markwasen erfreut sich in Coronazeiten noch mehr Beliebtheit als sonst. Spaziergänger mit und ohne Hund, Familien mit und ohne Kinderwagen werden sich auch an diesem Wochenende wieder in großer Dichte im Bereich der Finnenbahn tummeln. Und zwischendrin die Laufsportler. Doch: Dürfen die das überhaupt? Die Finnenbahn ist schließlich eine Sportanlage und damit eigentlich geschlossen.
Albert Keppler, der Chef des städtischen Ordnungsamts, lässt wissen, dass die Coronaverordnung des Landes hierzu nichts regelt. Das gibt der Stadt Spielraum, der genutzt wird. Die Sportplätze im Markwasen sind – wie es die Verordnung vorschreibt – alle zu. Nicht jedoch das restliche Gelände, das sich von einem Park nicht unterscheide. Die Finnenbahn ist darin laut Keppler ein »besonders gestalteter Weg. Wir sehen ihn nicht in erster Linie als Sportanlage, sondern als Teil des Parks.« Stadtpark, Bürgerpark, Volkspark oder Pomologie sind alle weiterhin zugänglich. Natürlich gilt auch hier die Vorschrift: Abstandhalten und keine Ansammlungen bilden.
Untersagt ist die Nutzung der Spiel- und Sportgeräte in den Parks. Und: Läufer dürfen auch die beliebte Rennwiese am Volkspark nicht nutzen. (igl)